Vereinigte Arabische Emirate: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)
Letzte Änderung:Landesspezfische Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen (Visum), besondere Zollvorschriften
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Website des Gesundheitsministeriums der VAE unter http://www.moh.gov.ae
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist mit einem EU-Führerschein möglich. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.Vorläufiger ReisepassJa; der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.PersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenBitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, siehe Anmerkungen unten.Reisedokumente Kinder / Jugendliche KinderreisepassJa; der Kinderreisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.ReisepassJa; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.PersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinbereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)NeinNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)Weitere AnmerkungenDie neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Visum
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und ist gebührenpflichtig.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der VAE in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für die VAE können Sie auf der Website von Dubai Customs einsehen (http://dubaicustoms.ae/Content/TravelersInfo/TravelersAffair/PermittedItems.htm), wo es unter "Travellers Guide" eine Übersicht der aktuellen Zollfreimengen und verbotenen Gegenständen gibt.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharja wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den VAE drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Als Folge werden Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr bei Anzeige strafrechtlich geahndet. Der Botschaft sind bisher aber keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekanntgeworden. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten und können mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Kuwait: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)
Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Landesspezifische SicherheitshinweiseTerrorismus
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in Kuwait zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kuwait ist Standort für eine größere US-Truppenpräsenz, die grundsätzlich Ziel von Terroranschlägen sein kann. US-Soldaten zeigen sich jedoch nur selten außerhalb ihrer militärischen Einrichtungen in der Öffentlichkeit. Es wird empfohlen, sich von US-Militäreinrichtungen fernzuhalten.
Reisen von Kuwait in den Irak
Auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die für den gesamten Irak gilt, wird verwiesen.
Reisende von Kuwait aus in den Südirak müssen damit rechnen, dass der Grenzübergang Abdalli zum Irak ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden kann. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden und der Koalitionsstreitkräfte möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden.
Die deutsche Botschaft in Kuwait kann Deutschen, die im Südirak in eine Notlage geraten, erst ab dem irakisch-kuwaitischen Grenzübergang Hilfestellung leisten.
Minengefahr
Auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen besteht eine generelle Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper, die aus der Zeit der irakischen Invasion stammen. Unfälle können nicht ausgeschlossen werden.
Demonstrationen
In einigen Stadtteilen von Kuwait kommt es gelegentlich zu bisweilen gewalttätigen Demonstrationen der hier ansässigen „Bidoun“ (Staatenlosen). Demonstrationen finden vermehrt auch im Zusammenhang mit parlamentarischen Auseinandersetzungen statt. Es wird grundsätzlich geraten, sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernzuhalten
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land, Besucher sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen:ReisepassJa; kein israelischer EinreisestempelVorläufiger ReisepassNeinPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenBitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist und dass Ihr Reisedokument bei Einreise eine verbleibende Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten haben muss.Reisedokumente Kinder/Jugendliche KinderreisepassNeinReisepassJa; kein israelischer EinreisestempelPersonalausweisNeinVorläufiger Personalausweis Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)
Bis 26.06.2012: Von dieser Möglichkeit wird abgeraten, da häufig Probleme wegen des fehlenden Bildes des Kindes auftreten.
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Nein.Weitere AnmerkungenBitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist und dass Ihr Reisedokument bei Einreise eine verbleibende Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten haben muss.
Visum
Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert.
Für Deutsche gilt folgendes Verfahren:
- Bei Einreise auf dem Luftweg nach Kuwait werden Einreisevisa mit einer Gültigkeit von drei Monaten am Flughafen ausgestellt. Die Gebühr für ein Visum beträgt 3,- KwD (knapp 8,50 Euro). Die Ausstellung der Visa am Flughafen kann zu Wartezeiten führen.
- Bei Einreise auf dem Landweg nach Kuwait muss vorab ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung eingeholt werden.
- Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme sind ebenfalls bei einer kuwaitischen Auslandsvertretung zu beantragen.
Bei Ausreise nach Ablauf des Visums ist eine Strafe von derzeit 10,00 KD (ca. 28,00 Euro) pro Tag zu zahlen. Weitergehende Sanktionen wie ein Strafverfahren oder die Verhängung einer Einreisesperre sind möglich.
Grenzübergang zum Irak, Einreise aus dem Irak nach Kuwait
Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak. Die Grenze zum Irak ist für Zivilpersonen geschlossen. Ein Ausreise aus Kuwait und Einreise in den Irak ist nur mit Sondergenehmigung der kuwaitischen Innenbehörden möglich.
Eine Einreise aus dem Irak nach Kuwait ist nur mit kuwaitischem Visum und Grenzübertrittsgenehmigung möglich. Grenzübertrittsgenehmigung und Visum müssen in einem zeitaufwendigen Verfahren vorab in Kuwait beantragt und beschafft werden.
Die deutsche Botschaft in Kuwait kann Deutschen, die im Südirak in eine Notlage geraten, erst ab dem irakisch-kuwaitischen Grenzübergang Hilfestellung leisten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.
In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, öffentliche Obszönität, öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann sogar die Todesstrafe verhängt werden.
Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit gesetzlich verboten. Auch darüber hinaus wird während dieser Zeit eine besondere Zurückhaltung empfohlen.
Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Photographieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.
In arabischen Ländern sollte man Personen nur zurückhaltend fotografieren und vorher ihre Zustimmung einholen.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de), sie sollten auf aktuellem Stand sein (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu)
HIV / Aids kann, wie andernorts, eine Gefahr für alle diejenigen darstellen, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis empfiehlt es sich, die geltenden Regelungen des Landes zum Nachweis eines HIV-Testergebnisses jeweils aktuell bei der kuwaitischen Botschaft zu erfragen.
Prophylaxe
Die hygienischen Verhältnisse in Kuwait können aufgrund des hohen Entwicklungsstandards als gut bezeichnet werde. Die Gewässer um Kuwait sind stellenweise durch eingeleitete Abwässer (Kanalisation, Industrie) belastet. Das Abwasserreinigungssystem wird ausgebaut. Grundsätzlich gilt: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene (ausschließlich Verzehr von abgekochten Speisen u. Getränken) lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
Es wird empfohlen, gegen durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten, Repellentien zu verwenden, ggf. unter einem Mückennetz zu schlafen und den ganzen Körper bedeckende Kleidung zu tragen.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Kuwait durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Klima
Das Wüstenklima ist belastend und fordert u.a. regelmäßiges und häufiges Trinken (sauberer!) Getränke über den Tag verteilt und besondere Vorsicht für Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte. Hierfür sollte vor der Ausreise der persönliche Rat des Hausarztes und des Tropen- und Reisemediziners eingeholt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Nauru: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)
Für Nauru besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
In Nauru gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra/Australien.
Alle Deutschen, die nach Nauru reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Nauru leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben.
Zur Registrierung: http://service.diplo.de/registrierungav
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australien
Tel.: 0061-2-62 70 19 11
Fax: 0061-2-62 70 19 51
E-Mail: info@canberra.diplo.de
www.canberra.diplo.de
Nauru unterhält keine Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Auskünfte erteilt das nauruische Generalkonsulat in Brisbane/Australien.
Adresse:
Consulate General of the Republic of Nauru
Level 3, 99 Creek Street
Brisbane QLD 4000
Tel.: 0061-7-3220 3044
E-Mail: nauru_aust@optusnet.com.au
In Einzelfällen kann auch der nauruische Honorarkonsul in London/Großbritannien um Auskunft gebeten werden.
Adresse:
Nauru Government Office
Martin Weston, Representative
Romshed Farm
Underriver, Near Sevenoaks, Kent
TN15OSD
United Kingdom
Tel.: 0044-1732-746-061
Fax: 0044-1732-454-136
E-Mail: nauru@weald.co.uk
Infrastruktur
Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Es herrscht Linksverkehr, öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht. Die einzige asphaltierte Straße ist die rund um die Insel führende Ringstraße. Autofahrer sollten wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn erhöhte Vorsicht walten lassen.
Währung in Nauru ist der australische Dollar (AUD). 100 AUD entsprechen derzeit etwa 74,92 EUR. Generell wird in bar bezahlt; Kreditkarten werden kaum akzeptiert. Es gibt keine Banken oder Geldautomaten in Nauru.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJaVorläufiger Reisepass -PersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenGültiges Rückflugticket und Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person müssen bei Einreise vorliegen.Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepass -ReisepassJaPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) -Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) -Weitere AnmerkungenGültiges Rückflugticket und Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person müssen bei Einreise vorliegen.Visum
Bei Vorlage der vorgenannten Unterlagen kann bei Einreise ein Touristenvisum für 30 Tage ausgestellt werden. Da sich die Visabestimmungen bisweilen ändern, wird empfohlen, sich vor Reiseantritt mit dem nauruischen Generalkonsulat in Brisbane/Australien in Verbindung zu setzen (Kontaktinformationen siehe oben).
Für Geschäftsreisende ist ein Visum erforderlich, für das eine Verpflichtungserklärung (sponsorship) eines dort ansässigen Unternehmens oder einer in Nauru wohnhaften Person vorzulegen ist. Bezüglich Geschäftsvisa wird frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem nauruischen Generalkonsulat in Brisbane/Australien empfohlen.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Derzeit sind keine besonderen Zollvorschriften bekannt. Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jeder Art wird mit harten Strafen geahndet.
Besucher sollten sich direkt mit den nauruischen Zollbehörden oder einer der oben genannten Auslandsvertretungen der Republik Nauru in Verbindung setzen, soweit sie andere Güter als kleine Geschenke ein- oder ausführen möchten. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel, Tiere und pornographisches Material. Generelle Ausfuhrverbote können sich aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale historische Kulturgüter) ergeben.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jedweder Art wird mit harten Strafen geahndet.
Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können strafrechtlich verfolgt werden.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Die medizinischen Einrichtungen auf Nauru sind ausreichend für alltägliche gesundheitliche Probleme. Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder eine Verlegung nach Australien erforderlich werden, können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar.
Reisende sollten daher eine angemessene Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abschließen. Im Hinblick auf erforderliche Impfungen und andere medizinische Vorbeugemaßnahmen sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein Arzt konsultiert werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Salomonen: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)
Der Einsatz ausländischer Sicherheitskräfte unter australischer Führung („RAMSI“) hat die Sicherheitslage in weiten Teilen des Landes deutlich verbessert. Insbesondere in der Hauptstadt Honiara kann es jedoch vereinzelt zu politischen Spannungen kommen. Besuchern wird geraten, Versammlungen zu meiden, da die Möglichkeit gewalttätiger Unruhen besteht. Der Wiederaufbau einer verlässlichen staatlichen Verwaltung nach Jahren der politischen und wirtschaftlichen Zerrüttung ist eine langfristige Aufgabe. Dies gilt auch für die Reorganisation der Sicherheits- und Polizeikräfte, so dass nur mit eingeschränkter Hilfe in einer Notlage gerechnet werden kann.
Kriminalität
Auf den Inseln Guadalcanal (einschließlich der Hauptstadt Honiara) und Malaita besteht Gefahr von kriminellen Übergriffen und Diebstählen. Es wird dazu geraten, insbesondere in Honiara nach Einbruch der Dunkelheit von Spaziergängen und Radtouren abzusehen. Es wird dazu geraten, Kundgebungen, Demonstrationen und ähnliche Versammlungen zu meiden, da es zu Spannungen zwischen rivalisierenden Gruppen kommen kann. Auch bei Sportveranstaltungen kann es zu Zwischenfällen kommen.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Alle Deutschen, die auf die Salomonen reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit auf den Salomonen leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung: http://service.diplo.de/registrierungav
Auf den Salomonen gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra /Australien.
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australien
Tel.: (0061 2) 6270 1911
Fax: (0061 2) 6270 1951
E-Mail:info@canberra.diplo.de
Internet: www.canberra.diplo.de
In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Honiara/Salomonen um Unterstützung gebeten werden.
Adresse:
Herr Gerald Stenzel
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
c/o Tradco Shipping Ltd
City Centre Building, Medana Avenue
P.O. Box 114
Honiara
Salomonen
Tel.: 00677-2 14 02 (Büro)
00677-2 03 63 (privat)
Fax: 00677-2 38 87
E-Mail: tradco@solomon.com.sb
Die Salomonen unterhalten keine Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig ist die salomonische Botschaft in Brüssel/Belgien.
Adresse:
Botschaft der Salomonen
Avenue Edouard Lacomble, 17
1040 Bruxelles
Belgien
Tel.: 0032-2-732 70 85
Fax: 0032-2-732 68 85
Infrastruktur
Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Auf den Salomonen herrscht Linksverkehr. Straßen und Fahrzeuge befinden sich generell in schlechtem Zustand. Es gibt nur wenige asphaltierte Straßen, die meisten davon auf den Inseln Guadalcanal und Malaita. In einigen Gegenden sind Brücken eingebrochen. Wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn sowie wegen fehlender Straßenbeleuchtung sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen.
Über Inlandsflüge und Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Diese Verkehrsmittel sind jedoch unzuverlässig und entsprechen nicht den in Europa gewohnten Sicherheitsstandards. Der einzige internationale Flughafen und gleichzeitig einziger Flughafen mit beleuchteter Start- und Landebahn befindet sich in Honiara.
Währung
Landeswährung ist der salomonische Dollar (SBD). 100 SBD entspricht derzeit etwa 9,26 EUR.
Naturkatastrophen
Das gesamte Inselgebiet der Salomonen ist im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von starken Winden, die teilweise Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen. Der Standard von Rettungsdiensten oder Rettungseinrichtungen liegt weit unter dem europäischer Staaten.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa: Gültigkeit 6 Monate nach EinreiseVorläufiger ReisepassPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenReisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassJa: Gültigkeit 6 Monate nach EinreiseReisepassJa: Gültigkeit 6 Monate nach EinreisePersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in denReisepass eines Elternteils (Kindereinträge
in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007
nicht mehr möglich)Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Weitere Anmerkungen
Visum
Für deutsche Staatsangehörige ist ein Visum erforderlich, das bei Einreise am Flughafen unter Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets beantragt werden kann. Das Visum wird für 3 Monate erteilt, kann aber verlängert werden. Die zuständigen Behörden achten auf genaue Einhaltung der Einreisebestimmungen und bestrafen Verstöße.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Derzeit dürfen 200 Zigaretten oder 250g Tabak und 2 Liter alkoholhaltige Getränke zollfrei ein- oder ausgeführt werden. Waren im Wert von mehr als 500 SBD (das entspricht etwa 50 EUR) unterliegen der Zollpflicht.
Besucher sollten sich mit den salomonischen Zollbehörden oder der salomonischen Botschaft in Brüssel in Verbindung setzen, soweit andere Güter ein- oder ausgeführt werden sollen. Ausfuhrverbote können sich insbesondere aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale, historische Kulturgüter) ergeben. Die Ausfuhr jeglicher Militärrelikte ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden.
Die Einfuhr und der Besitz von pornographischem Material ist nicht erlaubt und kann mit Geldstrafen geahndet werden.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung auf den Salomonen ist rudimentär, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht vorhanden. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar. Die nächstgelegene moderne medizinische Versorgung befindet sich in Australien und Neuseeland.
Die Salomonen haben eine der höchsten Malaria-Infektionsraten der Welt. Daneben besteht Typhus- und Hepatitis A-Gefahr. In letzter Zeit wurde zudem von Fällen von Dengue-Fieber berichtet. HIV/AIDS ist ebenfalls ein Problem. Im Hinblick auf erforderliche Impfungen und andere medizinische Vorbeugemaßnahmen, vor allem Malaria, sollte bereits mehrere Wochen vor Reiseantritt ein Arzt konsultiert werden.
Taucher sollten beachten, dass es auf den Salomonen keine Dekompressionskammern gibt. Die nächstgelegenen Dekompressionskammern befinden sich in Australien und Neuseeland.
Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder eine Verlegung nach Australien oder Neuseeland erforderlich werden, können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Daher sollte in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung (einschl. Rückholung) abgeschlossen werden. Mit dem Versicherer ist auch zu klären, ob Krankentransporte zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort abgedeckt werden und ob der Versicherte für Rechnungen in Vorlage treten muss.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Vanuatu: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)
Für Vanuatu besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Deutschland unterhält keine Botschaft in Vanuatu. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra, Australien.
Alle Deutschen, die nach Vanuatu reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Vanuatu leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung:
http://service.diplo.de/registrierungav
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australia
Tel.: 0061-2-6270 1911
Fax: 0061-2-6270 1951
E-mail: info@canberra.diplo.de
Internet: www.canberra.diplo.de
Vanuatu unterhält weder eine diplomatische Vertretung in Deutschland, noch verfügt es hier über einen Honorarkonsul. Die nächstgelegene Vertretung Vanuatus ist die Botschaft in Brüssel:
Embassy of the Republic of Vanuatu
3/125 Avenue Paul Hymans
1200 Brussels
Tel: 0032 2 736 9093
Fax: 0032 2 732 1711
Naturkatastrophen
Die Inselgruppe Vanuatu ist Teil eines aktiven Vulkangürtels („Ring of Fire“). Vulkanische Aktivität und dadurch verursachte Erdbeben sind jederzeit möglich, dies gilt auch für den bei Touristen beliebten Vulkan Mount Yasur auf der Insel Tanna. Anweisungen der örtlichen Behörden, insbesondere Zutrittsbeschränkungen für die Gefahrenzone, sollten unbedingt beachtet werden. Allgemein wird geraten, sich vor Reisen zum Mount Manaro (Ambae), Mount Bembow (Ambrym), Mount Gharet (Gaua / Santa Maria) und Mount Yasur (Tanna) mit dem Vanuatu Tourism Office in Verbindung zu setzen und Vulkane nur aus sicherer Entfernung zu beobachten.
Das gesamte Inselgebiet Vanuatus ist im Zeitraum von Anfang November bis Ende April oft von starken Winden, die teilweise Zyklon- oder Taifunstärke erreichen können, betroffen. Der Standard von Rettungsdiensten oder Rettungseinrichtungen liegt unter dem mitteleuropäischer Staaten.
Geldversorgung
Währung in Vanuatu ist der Vatu. 100 Vatu (VUT) entsprechen etwa 0,78 EUR. Geldautomaten gibt es nur in Port Vila sowie in Luganville.
Verkehrsinfrastruktur
Vanuatu verfügt über Tiefseehäfen in Forari, Port Vila (Efate) und Luganville (Espiritu Santo) sowie über weitere 8 kleinere Häfen für den Verkehr zwischen den Inseln. Die Straßen sind größtenteils unbefestigt. Insbesondere nach starken Regenfällen oder längeren Trockenperioden können die Straßen meist nur unter größter Vorsicht befahren werden. Auf den kleineren Inseln bestehen oft nur Fußwege zwischen den Dörfern. Fahrzeuge befinden sich häufig in schlechtem Zustand. Mehrere internationale Fluggesellschaften verbinden Vanuatu u.a. mit Australien, Neuseeland, den Fidschi-Inseln und Neukaledonien. Über Inlandsflüge oder Bootsverbindungen sind alle Inseln erreichbar. Flugzeuge oder Boote verkehren jedoch nur in unregelmäßigen Abständen.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinausVorläufiger Reisepass PersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenGültiges Rück- oder Weiterflugticket muss vorhanden sein.Reisedokumente Kinder/Jugendliche Kinderreisepass ReisepassJa: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinausPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepasseines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe
der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Weitere AnmerkungenGültiges Rück- oder Weiterflugticket muss vorhanden sein.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Nach der Einreise kann gegebenenfalls eine Verlängerung der erlaubten maximalen Aufenthaltsdauer auf bis zu vier Monaten beantragt werden.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Besucher über 15 Jahre dürfen maximal 250 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren zollfrei einführen. Überdies ist es gestattet, 1,5 Liter Alkohol, 2 Liter Wein, 0,025 Liter Eau de Toilette oder 0,010 Liter Parfüm einzuführen. Bei der Einreise dürfen maximal Güter im Wert von 50.000 Vatu (etwa 360 Euro) in das Land gebracht werden. Persönliche Gegenstände sind bei der Einreise zollfrei. Die Einfuhr von pornographischem Material ist verboten.
Ausfuhrverbote können sich allgemein aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale historische Kulturgüter) ergeben. Bei beabsichtigter Ausfuhr von Gütern, die unter diese Bestimmungen fallen könnten, sollten sich Besucher mit den örtlichen Zollbehörden in Verbindung setzen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden in der Regel mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Der Besitz, die Produktion und der Vertrieb von pornographischem Material sind strafbar.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Trinkwasserversorgung und Trinkwasserqualität sind größtenteils mangelhaft. Vor allem außerhalb der touristisch erschlossenen Gebiete und der Städte ist von einem allgemein hohen Infektionsrisiko auszugehen. Gegenwärtig sind offiziell drei Fälle von HIV-Infektion oder AIDS bekannt. Malaria-Erkrankungen sind in letzter Zeit zurückgegangen und auf bestimmte Inseln beschränkt.
Die medizinische Grundversorgung in touristisch erschlossenen Gebieten ist gewährleistet. Einfach ausgestattete Krankenhäuser existieren in Port Vila auf der Insel Efate und in Luganville auf der Insel Espiritu Santo. Taucher sollten beachten, dass es in Vanuatu nur eine einzige Dekompressionskammer in Port Vila gibt. Für schwierigere medizinische Behandlungen empfiehlt sich eine Ausreise nach Australien oder Neuseeland. Reisende sollten in jedem Fall sicherstellen, dass sie über ausreichenden Versicherungsschutz für medizinische oder sonstige Notfälle verfügen (einschl. Rückholung oder Rettungsflug zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort bei schwereren Verletzungen oder Erkrankungen).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Zum SeitenanfangLandesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen nach Burkina Faso wird derzeit zu erhöhter Vorsicht geraten.
Es ist derzeit von einem gestiegenen Entführungsrisiko für Ausländer im Norden Burkina Fasos auszugehen. Bei Reisen in die Regionen über Dori, Djibo oder Ouahigouya hinaus wird dringend dazu geraten, vorher Kontakt mit Polizei und/oder Gendarmerie dieser Orte aufzunehmen.
Im ersten Halbjahr 2011 kam es in Burkina Faso wiederholt zu teils stark eskalierenden Demonstrationen und auch Meutereien von Militär- und Polizeieinheiten. Bei Einsatz und Ausschreitungen der Ordnungskräfte waren einige Tote und zahlreiche Verletzte zu beklagen. Die Vorfälle beschränkten sich nicht nur auf die Hauptstadt und urbane Zentren.
Reisenden in Burkina Faso wird empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung (vor allem Radio) aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt insbesondere für die urbanen Zentren.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Während der Regenzeit ist nach regelmäßig heftigen Regenfällen bei Reisen in ganz Burkina Faso mit Verzögerungen auf Grund von Straßenschäden zu rechnen.
Bei Reisen in die nördlichen Landesteile Burkina Fasos ist aufgrund der dünnen Besiedelung und der schwachen Präsenz von Sicherheitskräften besondere Vorsicht geboten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Konflikts in Mali, sowie nach Entführungsfällen in Mali und Niger.
Von Ein- und Ausreisen auf dem Landweg über die Grenze zum Nachbarland Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) wird auf Grund der dortigen Lage weiterhin abgeraten.
Kriminalität
Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. Mehrere derartige Vorfälle kamen auch im Norden des Landes, in der Sahelregion und im Südwesten vor. Bei Überlandreisen wird generell, besonders aber in vorgenannten Regionen, zu erhöhter Vorsicht geraten.
Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.
Auch in der Hauptstadt Ouagadougou nimmt die Kleinkriminalität zu. Während Großveranstaltungen ist mit einer Zunahme solcher Delikte zu rechnen. Auffälliger Schmuck, Uhren, Kameras und Brieftaschen/Geldbörsen sollten möglichst nicht sichtbar getragen werden. In jüngster Vergangenheit kam es beim Handtaschenraub zum Gebrauch von Stichwaffen. Auf das Tragen von Handtaschen sollte daher ganz verzichtet werden.
In letzter Zeit kam es in Ouagadougou mehrfach zu fingierten Verkehrsunfällen mit anschließenden Forderungen nach Geld zwecks Behandlung von angeblichen Verletzungen oder Reparaturen sowie zu provozierten Autopannen mit Diebstahl während der vorgeblichen Hilfsmaßnahmen. Bei Verkehrsunfällen sollte immer Polizei oder Gendarmerie hinzugezogen werden. Dies gilt auf jeden Fall bei Personenschäden.
Fotografieren bestimmter Einrichtungen
Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Nicht-Beachtung dieses Verbots kann unangenehme Situationen verursachen (z.B. Handgreiflichkeiten). Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem Fall zu rechnen.
Eine Liste der betroffenen Einrichtungen ist beim burkinischen Tourismusministerium erhältlich. Eine Übersetzung dieser Liste kann bei der deutschen Botschaft unter info@ouagadougou.diplo.de angefordert werden.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich, abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso, auf überwiegend einfachem Niveau.
Reisen über Land / Flugverkehr
Ouagadougou ist aus Europa mit mehreren Fluglinien wöchentlich direkt oder mit Umsteigen erreichbar. Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die Nachbarländer ist grundsätzlich möglich. Es ist ratsam, Reisen nur mit einem zuverlässigen und verkehrstechnisch sicheren Kfz (Geländefahrzeug) durchzuführen. Empfohlen wird der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
Geld
Landeswährung ist der in der Parität an den Euro gekoppelte Franc CFA (1 Euro = 656 FCFA).
Ausfuhr von Bronzeartikeln
Während des Aufenthaltes in Burkina Faso erworbene Souvenirs aus Bronze müssen bei der Ausreise per Flugzeug im Koffer verstaut werden. Bronzeartikel sind als gefährliche Gegenstände eingestuft und dürfen als solche nicht im Handgepäck mitgeführt werden.
Für detaillierte touristische Auskünfte empfiehlt die Botschaft eine Kontaktaufnahme mit dem "Office National du Tourisme Burkinabé" (ONTB), 03 BP. 70 68, Ouagadougou 03, Tel. (226) 50 31 19 59 oder mit der burkinischen Botschaft in Berlin, Tel.: 030-30 10 59 90, E-Mail.: Embassy_Burkina_Faso_@t-online.de
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Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Dieses ist vor Reiseantritt bei der Botschaft von Burkina Faso zu beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa; Gültigkeit drei Monate über Reise hinausVorläufiger ReisepassJa; Gültigkeit drei Monate über Reise hinausPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenGELBFIEBERIMPFUNG OBLIGATORISCH
(Impfnachweis muss vorgezeigt werden!)
Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassJa; Mit Foto und Gültigkeit drei Monate über Reise hinausReisepassJa; Gültigkeit drei Monate über Reise hinausPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinbereits vorhandener Eintrag in den Reisepasseines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe
der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)NeinNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)NeinWeitere Anmerkungen
GELBFIEBERIMPFUNG OBLIGATORISCH
(Impfnachweis muss vorgezeigt werden!)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr pornographischer Schriften ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf heftige gesellschaftliche Ablehnung. Homosexualität findet im Strafgesetzbuch als Straftatbestand keine explizite Erwähnung, kann aber als „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“ strafrechtlich verfolgt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Einfuhr, Besitz (darunter fällt auch der Besitz zum eigenen Konsum) sowie Verkauf von Rauschmitteln ist verboten und wird mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz
Burkina Faso ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben und wird bei Einreise kontrolliert, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr - siehe auch www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen - siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und ggf. auch gegen Polio, Masern-Mumps-Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Meningitis ACWY und Typhus empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden wenige Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Burkina Faso. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 90 % der Fälle in Burkina Faso!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließender Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z. B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) in lokalen Apotheken nur z. T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- den Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s. u.) und besonders in den Abendstunden (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / Aids
HIV/AIDS-Infektionen sind in Burkina Faso weit verbreitet, besonders unter Prostituierten. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Burkina Faso wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht - mit mehreren tausend gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison (Trockenzeit) auch für Reisende zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Denguefieber
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende, bisher wurden allerdings wenige Fälle nachgewiesen.
Selten treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Ouagadougou ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Ouagadougou in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Ouagadougou haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Burkina Faso kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Burkina Faso durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/einen Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Aserbaidschan: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)
Letzte Änderungen: Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische SicherheitshinweiseDas Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie angrenzenden Gebiete ab.
Hier muss mit Minen gerechnet werden. Auch kommt es an der Waffenstillstandslinie gelegentlich zu Schusswechseln. Mit letzterem muss auch an dem von Armenien anerkannten Teil der aserbaidschanisch-armenischen Grenze gerechnet werden, einschließlich der Grenze der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan zu Armenien.
Allgemeine ReiseinformationenAserbaidschan ist ein Land mit vergleichsweise guter Sicherheitslage und wenig Kriminalität. Touristen sollten aber, insbesondere in der Dunkelheit, normale Vorsicht walten lassen. So erhöht das Zeigen von Wertsachen das persönliche Risiko. Es wird empfohlen, eine Fotokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
Einreisebestimmungen für deutsche StaatsangehörigeVisum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaidschanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Bezüglich der Sonderregelungen für den Eurovision Song Contest 2012 in Baku beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite der Botschaft.
Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter www.botschaft-aserbaidschan.de abgerufen werden.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten rechnen.
Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sog. „Republik Berg-Karabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt.
Sofern Sie zur Wohnsitznahme oder zur Eheschließung nach Aserbaidschan reisen, beachten Sie bitte, dass Ihre deutschen Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, beglaubigte Dokumente, ect.) von den aserbaidschanischen Behörden nur dann anerkannt werden können, wenn sie eine Legalisation der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin tragen. Die Deutsche Botschaft in Baku kann diese Legalisation nicht vornehmen.
Reisedokumente
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa, Gültigkeit drei Monate über Reiseende hinausVorläufiger ReisepassJa, Gültigkeit drei Monate über Reiseende hinausPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere Anmerkungen-Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinder unter 12 Lebensjahren sollten mit eigenen Reisepässen oderKinderreisepässen einreisenKinderreisepassJa, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
ReisepassJa, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
PersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Grundsätzlich ja bis zum 26.06.2012, aber nicht empfehlenswertAb dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes ReisedokumentNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt)Grundsätzlich ja, aber nicht empfehlenswertWeitere Anmerkungen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Diese Behörde wurde im Zuge einer Reform des aserbaidschanischen Aufenthaltsrechts neu geschaffen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.
Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.
Ein Grenzübertritt über Jalama nach Russland (Dagestan) ist für Deutsche, die über gültige Visa für Aserbaidschan und die Russische Föderation verfügen, nicht möglich.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigem aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere ZollvorschriftenBei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
- Kaviar (höchstens 125g)
- Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
- Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.1000,- USD, darüber 1,5% Zoll)
- Gold (Wert bis max. 1000,- USD, darüber 1,5 % Zoll)
- Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
- Zigaretten (höchstens 2 Stangen)
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Darüber hinaus müssen Gegenstände, die über 50 kg wiegen und einen Wert von über 1000,- USD haben, deklariert werden (1,5% Zoll).
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche BestimmungenMilitärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Homosexualität wird gesellschaftlich nicht akzeptiert und ist mit Tabus belegt, aber nicht ausdrücklich strafbar. Intimer Umgang in der Öffentlichkeit wird leicht als Provokation missverstanden und kann Gegenreaktionen hervorrufen bis hin zur Abmahnung durch die Polizei.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. „Geldstrafe“ geahndet werden.
Medizinische HinweiseImpfschutz
Es wird empfohlen, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre). Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen sein: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt - Tierkontakte).
Malaria
Ein potenzielles Malariarisiko besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran, im Nordosten, Khachmas-Region sowie in der Umgebung von Baku. Die Stadt Baku gilt als malariafrei. Bei einem Aufenthalt in solchen Gebieten sollte bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber) an diese dort seltene Erkrankung gedacht werden.
Gesundheitsvorsorge / medizinische Versorgung
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, insbesondere von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Auf keinen Fall sollte das Leitungswasser getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel. Beim Genuss von Tee und Kaffee bestehen keine Bedenken, kalte Getränke hingegen sollten aus versiegelten Flaschen bzw. Packungen stammen.
In Baku existiert die „SOS-Klinik“, die über englischsprechende Ärzte verfügt. Anschrift: 30, Rashid Behbudov Street, AZ 1014 Baku, Tel.: 493 73 54, Mobil: 050 – 212 69 21.
In Nachbarschaft zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural
Mamadaliyev küc. 17, Baku AZ 1005, Tel: 498 96 98, 498 11 98, Fax: 493 73 87. Dr. Vural ist ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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Slowakei: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)
Letzte Änderung:
Datumsaktualisierung; keine inhaltlichen Änderungen
Kriminalität
Die Slowakische Republik ist ein sicheres Reiseland.
Kleinkriminalität in Form von Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommt vor allem in den Touristenzentren (Bratislava, Hohe Tatra, Kurorte) häufig vor. Auch Diebstähle in Hotels sind nicht auszuschließen.
Reisende werden auch auf die erhöhte Diebstahlgefahr bei Pkw-Reisen hingewiesen. Insbesondere neuere Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes, Audi und VW mit ausländischen Kennzeichen sind gefährdet, selbst wenn sie mit elektronischer Wegfahrsperre versehen sind.
In jüngster Zeit häufen sich auf der Autobahn zwischen Brünn und Bratislava Überfälle, bei welchen der Fahrer zum Halten gebracht wird, indem die Diebe mittels Handzeichen signalisieren, mit dem Auto stimme etwas nicht. Auch auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Bratislava, aus/in Richtung Brünn/Prag, Wien, Budapest und Trnava/Zilina wurden in mehreren Fällen Reisende angesprochen und auf angebliche Defekte am Fahrzeug hingewiesen, währenddessen Wertsachen aus dem Fahrzeug entwendet wurden. In anderen Fällen wurden an Tankstellen Pkw unbemerkt beschädigt (z.B. Reifen angeschlitzt), so dass sie nach kurzer Zeit am Straßenrand liegen blieben. Dann boten die Diebe ihre Hilfe an und nutzten die Notsituation, um Wertsachen aus dem unverschlossenen Auto zu stehlen. In diesen Abschnitten ist daher erhöhte Wachsamkeit angeraten.
Allgemeine ReiseinformationenStraßenverkehr
Slowakische Straßen sind mitunter in schlechtem Zustand (Fahrbahnbelag, mangelhafte Beschilderung, fehlende Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken). Vor allem bei Baustellen wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und langsamer sowie angepasster Fahrweise geraten. Baustellen sind oft schlecht ausgeschildert, die Spurführung kann unklar sein. Grundsätzlich gilt angepasstes Fahren bei unklarer Verkehrslage!
Bitte verhalten Sie sich bei Verkehrskontrollen kooperativ.
Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt, Verkehrsstrafen in einer Höhe von 30 bis zu 650 Euro zu verhängen. Die genaue Höhe der Strafe fällt dabei in das Ermessen des Polizeibeamten. Verlangen Sie eine Quittung für die bezahlte Strafe; handeln Sie keine Gefälligkeitszahlungen aus. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, notieren Sie bitte den Namen des Beamten. Er ist zum Tragen eines Namensschildes verpflichtet.
Verständigen Sie bei Unfällen sofort die Polizei, die einen Dolmetscher beiziehen muss (mitunter kann die Wartezeit mehrere Stunden betragen). Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (z.B. Polizeiprotokoll, Schuldeingeständnis).
Seit dem 1. Februar 2009 gilt ein neues Straßenverkehrsgesetz. Dieses sieht folgende Änderungen vor:
- Fahren mit eingeschaltetem Licht ganzjährig verpflichtend
- Senkung der Höchstgeschwindigkeit innerorts von 60km/h auf 50km/h
- Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms außerhalb von Ortschaften, für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften
- Winterreifenpflicht bei Eis und Schnee
- Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen
Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Bei Verstößen kann die Polizei den Führerschein entziehen. Geschwindigkeitsüberschreitungen können mit einem Bußgeld bis zu 650,00 Euro geahndet werden.
Autobahnen und teilweise auch Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Wer ohne Vignette angetroffen wird, zahlt in der Regel die zehnfache Gebühr einer Monatsvignette.
Ergänzende Informationen zur Vignettenpflicht, den Grenzübergängen und den internationalen Flughäfen der Slowakei finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: http://www.pressburg.diplo.de/Vertretung/pressburg/de/04/Reisehinweise/Unterbereich__reisehinweise.html
Sonstige Hinweise
In der Slowakei gibt es noch ca. 1.800 freilebende Bären. Bitte verhalten Sie sich in Waldgebieten entsprechend vorsichtig.
Einreisebestimmungen für deutsche StaatsangehörigeReisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa, muss gültig seinVorläufiger ReisepassJa, muss gültig seinPersonalausweisJa, muss gültig seinVorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig seinWeitere Anmerkungen --Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassJa, muss gültig seinReisepassJa, muss gültig seinPersonalausweisJa, muss gültig seinVorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig seinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass einesElternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge
in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)
Ja, bis zum 26.06.2012 und nur bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes ReisedokumentNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wirdseit 01.01. 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja mit Lichtbild. Muss gültig seinWeitere Anmerkungen --
Registrierung
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in der Slowakei einer Registrierungspflicht, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten möchten. Ergänzende Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg: http://www.pressburg.diplo.de/Vertretung/pressburg/de/04/Konsularischer__Service/download__auslaenderrecht,property=Daten.pdf
Einreise mit Kfz
Für die Einreise per Kraftfahrzeug sind die in Deutschland üblichen Papiere erforderlich, empfohlen wird die grüne Versicherungskarte. Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters.
Die Slowakische Republik ist aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung verpflichtet, alle in Deutschland gültigen, von deutschen Behörden ausgestellten Führerscheine anzuerkennen. Dies gilt auch für den grauen DDR-Führerschein. Dennoch wird Besitzern älterer Führerscheine empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen, um Probleme zu vermeiden.
Einreise mit Haustieren
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt seit 01. Oktober 2004 folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter: http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/qanda_de.htm sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL).
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche BestimmungenDer Besitz und Konsum von Drogen, auch in kleinen Mengen und zum eigenen Verbrauch bestimmt, ist strafbar und wird regelmäßig mit hohen Strafen geahndet. Dabei wird nicht zwischen sogenannten leichten und schweren Drogen unterschieden.
Prostitution ist nicht strafbar, Zuhälterei hingegen steht unter Strafe.
Homosexualität ist nicht strafbar.
Besondere ZollvorschriftenGemäß der Richtlinie des Europäischen Rates Nr. 2007/74/EG legte die Slowakische Republik ab 01.12.2008 neue zollfreie Warenmengen fest. Diese gelten für Reisende (außer Flugreisende), die aus Drittstaaten (Ukraine) einreisen. Nähere Informationen und die aktuellen Freimengen finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg http://www.pressburg.diplo.de/Vertretung/pressburg/de/04/Reisehinweise/Unterbereich__reisehinweise.html
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische HinweiseIn Lagen unter 500 m (besonders um Pressburg und Komarno) kann es von April bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Empfehlenswert ist grundsätzlich eine Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung, die auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport deckt.
Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise in die Slowakei die European Health Insurance Card (EHIC) (ersatzweise: E-111-SI-Formular) bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese ist dem slowakischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen und dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Ansonsten sind Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen und Krankenhausrechnungen direkt in bar zu bezahlen.
Privat Versicherte bezahlen ihre medizinischen Leistungen selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Stand 15.05.2012
Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)
Letzte Änderung:
Löschen des Hinweises auf Maul- und Klauenseuche
Der am 08.10.2011 über die Provinzen San Pedro und Concepción verhängte Ausnahmezustand lief am 12.12.2011 aus. Gleichwohl gelten diese Provinzen weiterhin als Operationsgebiet der paraguayischen Guerilla-Organisation EPP (Ejercito Popular Paraguayo), die in letzter Zeit erneut mit Erpressungen und Anschlägen in Erscheinung getreten ist. Nicht unbedingt notwendige Reisen in diese Gebiete sollten deshalb unterbleiben.
Zum SeitenanfangLandesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Sicherheitslage hat sich in der letzten Zeit sowohl in den Städten als auch auf dem Land deutlich verschlechtert. Die Zahl der Überfälle hat zugenommen, auch in den bei Deutschen beliebten Siedlungsgebieten in Guairá (Independencia), Cordillera und Paraguarí. Wertgegenstände sollten nicht offen gezeigt werden. Bei Unterkünften sollte auf konsequente Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen (Fenstergitter, feste Türen, Alarmanlagen etc.) geachtet werden.
Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter häufig bewaffnet sind und teilweise schon aus geringfügigem Anlass von der Waffe Gebrauch machen.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Von nächtlichen Überlandfahrten wird (auch wegen der schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnisse) abgeraten.
Die touristische Infrastruktur des Landes ist bescheiden, doch stehen neben Mietwagen zu allen Touristenzielen auch Reisebusse zur Verfügung. Nach Ciudad del Este besteht auch eine regelmäßige Flugverbindung von Asunción aus.
Bei und nach starken Regenfällen sind viele Straßen auch in städtischen Bereichen nur eingeschränkt und unter Gefahr befahrbar.
Flughafensteuer bei Ausreise
Bei der Ausreise aus Paraguay über den Flughafen von Asunción muss eine Flughafensteuer in Höhe von z. Zt. 31 USD entrichtet werden. Diese Steuer ist, bis auf wenige Ausnahmen, in der Regel bereits im Preis des Flugtickets enthalten.
Geld/Kreditkarten
Es wird empfohlen, Geld nur bei offiziellen Wechselstellen bzw. Banken zu wechseln und keine größeren Barbeträge mit sich zu führen.
Mit ec-Bankkarten sowie Kreditkarten und PIN kann an Geldautomaten (in größeren Städten) Bargeld abgehoben werden, je nach Bank jedoch oft nur bis zu 150 EUR pro Tag.
Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen- allerdings werden 100-Dollar-Noten der Serien CB aus 2001 und D aus 2003 derzeit nicht akzeptiert, auch nicht bei Banken!
Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nur in Asunción und Ciudad del Este und auch dort nicht überall möglich.
Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kfz besteht nicht.
Straßen- und Flugverkehr
Besondere Vorsicht ist im Straßenverkehr geboten, das gilt vor allem für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind deutlich höher als in Mitteleuropa.
Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, auch kommt es immer wieder zu Überbuchungen der Flüge. Auch ist aufgrund der notwendigen Umsteigeverbindungen (idR über Sao Paulo) nicht immer sichergestellt, dass das Gepäck zeitgleich mit dem Reisenden eintrifft.
Immobiliengeschäfte
Bei Immobiliengeschäften in Paraguay ist besondere Vorsicht angebracht: Informieren Sie sich aus verschiedenen Quellen und vergleichen Sie die Grundstückspreise. Kaufen Sie nichts, was Sie nicht zuvor besichtigt haben. Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse vor dem Kauf ausreichend und lassen Sie sich den aktuellen Grundstückstitel vorlegen. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Land mehrfach verkauft wurde, oder es wird Land von Personen angeboten, die nicht Eigentümer sind. Grundlage für die Übertragung des Eigentums ist die sog. „escritura pública“, ein notarieller Vertrag, der zur Umschreibung des Eigentums beim Katasteramt vorgelegt werden muss. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor paraguayischen Gerichten ist häufig mühsam und selten erfolgreich. Die Botschaft empfiehlt, in Grundstücksangelegenheiten einen Rechtsanwalt oder Notar einzuschalten.
Auswanderung nach Paraguay
Personen, die erwägen, nach Paraguay auszuwandern, wird dringend empfohlen, sich mit den Lebens- und Sicherheitsbedingungen vor Ort vertraut zu machen. Es wird insbesondere dazu geraten, eine Auslandskranken- und Rückholversicherung in Deutschland abzuschließen. Ausführliche Hinweise zum Thema „Leben und Arbeiten in Paraguay“ können Sie der Website der Deutschen Botschaft in Asunción unter www.asuncion.diplo.de/auswandern entnehmen.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Paraguay möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassjaVorläufiger ReisepassjaPersonalausweisneinVorläufiger PersonalausweisneinWeitere Anmerkungen -Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassjaReisepassjaPersonalausweisneinVorläufiger PersonalausweisneinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Bis 26.06.2012: wird bis zum 5. Lebensjahr akzeptiert.Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes ReisedokumentNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)wird derzeit noch akzeptiert, es empfiehlt sich aber, nur Kinderausweise mit Bild zu verwendenWeitere Anmerkungensiehe Ausführungen zum Punkt „allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige“ im nachfolgenden Text
Deutsche Staatsangehörige müssen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen einen gültigen Reisepass, die von der Fluggesellschaft vor der Landung ausgeteilte "Internationale Einreisekarte" sowie das Formular mit der eidesstattlichen Erklärung vorlegen, dass keine Pflanzen oder tierischen Lebensmittel und keine Devisen im Gegenwert von über 10.000,- USD eingeführt werden.
Das Einreisedokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige, die nicht dauerhaft in Paraguay leben, benötigen für die Ein- und Ausreise nach/ aus Paraguay die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten (mit beglaubigter Unterschrift) und eine Geburtsurkunde. Geburtsurkunde und Vollmacht müssen von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer auf spanisch übersetzt sein.
Leben Eltern und Kind dauerhaft in Paraguay und es reist nur ein sorgeberechtigter Elternteil mit, muss von dem anderen Elternteil vor einem paraguayischen Friedensrichter eine entsprechende Zustimmung in Form eines „permiso de menor“ abgegeben werden. Diese Ausreisegenehmigung muss anschließend vom Justizministerium sowie dem Außenministerium legalisiert und bei der Aus- und Einreise im Original vorgelegt werden.
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcon (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von zur Zeit 160.000 Gs. (ca. 30 EUR) zu zahlen.
Um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden, ist es ratsam, die Strafe nicht erst am Flughafen zu bezahlen, sondern dies schon 1-2 Tage vor Abflug bei der zuständigen Behörde (Migraciones) zu erledigen.
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer kann verlängert werden. Dies muss jedoch rechtzeitig vor Ablauf der 90-Tage-Frist bei der Dirección General de Migraciones, Eligio Ayala esq. Caballero, Tel. 492.908 und 446.066, beantragt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
In den letzten Jahren wurde Paraguay verstärkt von Drogenkurieren als Transitland genutzt. Die paraguayische Anti-Drogenbehörde SENAD verzeichnet seit längerem international anerkannte Fahndungserfolge; in den Gefängnissen von Asunción sitzen auch Europäer wegen Drogenschmuggels ein. Die Haftbedingungen sind hart (Überbelegung der Haftanstalten, mangelnde Hygiene und Versorgung), die Prozesse langwierig. Zu den Betreuungsmöglichkeiten der Botschaft gehört die Vermittlung eines Vertrauensanwalts.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund festgenommen werden, bitten Sie in jedem Fall um sofortige Unterrichtung der Botschaft, die über ein Bereitschaftsdiensttelefon jederzeit zu erreichen ist.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfvorschriften
Bei Einreise aus gelbfieberendemischen Gebieten ist eine Gelbfieber-Impfung für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Die offizielle Liste der Gelbfiebergebiete findet sich unter http://www.who.int/ith/chapters/ith2011annexs.pdf.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de)
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Pertussis (Keuchhusten) und ggf. gegen Polio (Kinderlähmung); gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und ggf. gegen Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Gelbfieber, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue kann landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen werden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Malaria
Es besteht ein geringes Risiko in den Grenzprovinzen Canindeyú, Alto Paraná, Caaguazú.
Als malariafrei gelten der Rest des Landes sowie Städte.
Die Mitnahme einer Notfallmedikation mit Chloroquin kann je nach Reisestil nach Rücksprache mit einem Reise-/ Tropenmediziner sinnvoll sein.
Persönliche Mückenschutzmassnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s. u.).
Leishmaniose
In Paraguay wird durch Sandfliegen sehr selten die viszerale (generalisierte) Leishmaniose und weniger selten die kutane (auf die Haut beschränkte) Form übertragen.
Wichtig zu beachten ist u. a., dass die Zeit zwischen Insektenstich und Auftreten von Symptomen sehr lang (Wochen bis mehrere Monate) sein kann.
Persönliche Mückenschutzmassnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s.u.).
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken (z.B. auch Dengue-Virusinfektionen) wird allen Reisenden empfohlen:
- ganzkörperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z. T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - mit Ausnahme der Hauptstadt Asunción - insbesondere in vielen ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Paraguay durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)
Letzte Änderung:
vollständige Überarbeitung
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.
Kriminalität
Übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen, keine wertvollen Gegenstände oder größeren Geldbeträge sichtbar mit sich zu führen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte.
Ausweise sollten möglichst gesondert mitgeführt werden, allerdings möglichst nicht im Geldbeutel - einer Kontrolle könnte sonst Bargeld ins Blickfeld geraten.
Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.
Allgemeine ReiseinformationenReisenden, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden aus Sicherheitsgründen eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Ausländer, die sich zeitweilig in Kasachstan aufhalten, sind verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Der deutsche nationale Führerschein ist mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig. Darüber hinaus wird auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Der nationale Führerschein kann gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall wird der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: im Gebiet Shambyl die Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy, im Gebiet Kysylorda die Stadt, Baikonur, sowie die Rayons Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy.
Flugverkehr
Bei der Anreise nach Kasachstan sollte der Sicherheitsstandard der benutzten Fluglinie berücksichtigt werden. Die Sicherheit des Flugverkehrs innerhalb Kasachstans kann im Einzelfall beeinträchtigt sein.
Bahnverkehr
Per Bahn ist Kasachstan in rund vier Tagen zu erreichen über
- Moskau (Strecke Berlin-Moskau-Astana/Almaty) und
- Kiew (Strecke Berlin-Kiew-Saratow-Astana).
Zur Weiterfahrt nach China gibt es je einen Zug zwischen Almaty bzw. Astana und Urumqi/ Xinjiang (Sinkiang), die Fahrzeit beträgt ca. 1 ½ Tage.
Straßenverkehr
Die teilweise schlechten Straßenverhältnisse (landesweit) und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Autos mit Fahrern.
Einige Besucher des Landes reisen mit dem eigenen Auto an und benötigen dafür mindestens fünf bis sieben Tage. Die Reise mit dem Auto ist jedoch in jedem Fall sehr anstrengend und vor allem bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht ohne Probleme.
Bei Einreise mit dem eigenen wird bei der Grenzabfertigung in der Spalte des Visums „Zusätzliche Informationen“ Marke, Modell und Typ des Kfz eingetragen.
Einreisebestimmungen für deutsche StaatsangehörigeReisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
ReisedokumenteErwachseneEinreise möglich / Bedingungen:ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinausVorläufiger ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinausPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenEntfälltReisedokumente
Kinder/Jugendliche KinderreisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinausReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinausPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines
Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) Ja, bis 26.06.2012 aber nur bei Eintrag mit Lichtbild.
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes ReisedokumentNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)NeinWeitere AnmerkungenDer Kinderreisepass darf nur von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren (einschließlich) genutzt werden.
Visum
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum ist rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. In der Regel ist eine Einladung erforderlich.
Einzelheiten sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (www.botschaft-kasachstan.de).
Geschäftsvisum
Geschäftsvisa werden mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von max. 120 Tagen. Für dauerhaft in Kasachstan ansässige ausländische Geschäftsleute gibt es ein Investorenvisum. Dies setzt Tätigkeit als Geschäftsführer einer Firma kasachischen Rechts sowie eine Bescheinigung des kasachischen Arbeitsministeriums voraus.
Registrierung
Bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen Kasachstans gilt ein vereinfachtes Registrierungsverfahren:
Inhaber deutscher Pässe werden bei Ankunft registriert. Der Reisende muss eine weiße Registrierungskarte (erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug) ausfüllen. Sie erhält bei der Grenzkontrolle zwei Stempel und wird dem Reisenden zurückgegeben. Diese Karte ist bei Ausreise an der Grenzkontrolle vorzulegen. Sie beinhaltet eine Registrierung bis zu 90 Tagen. Bei einem längeren Aufenthalt ist eine Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich. Dieses Verfahren gilt für Bürger aus 28 „wirtschaftlich entwickelten und politisch stabilen Ländern“, u.a. für deutsche Staatsangehörige.
Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge, gilt folgende Regelung:
Innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registriert werden. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, gelten besondere Bestimmungen. Diese Frage ist bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter zu klären.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja)
Besondere ZollvorschriftenBei Einreise ist nur bei Bedarf eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen. Dies gilt vor allem bei Einfuhr von mehr als einem technischen Gerät oder bei Antiquitäten.
Einfuhr von Devisen
Bis 3.000 US-$ keine Beschränkung.
Ab 3.000 US-$ ist eine Zollerklärung erforderlich. Über 10.000 US-$ muss die Herkunft nachgewiesen werden.
Bei Ausreise sind Beträge von über 10.000 US-$ erklärungspflichtig.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Nähere Angaben sind bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland oder beim kasachischen Zoll (www.customs.kz) zu erfragen.
Besondere strafrechtliche BestimmungenBei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften gibt es strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt für die Unterlassung der Registrierung (soweit erforderlich, s. oben) oder die Überschreitung der Visumsfrist (z.B. wegen eines verpassten Abflugs).
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.
Medizinische HinweiseImpfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen, in vielen Fällen sind die Tuberkelerreger gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente resistent. Falls Sie ein Tuberkuloserisiko eingehen müssen (z.B. humanitäre Projekte in Gefängnissen, in der Drogenszene), sollten Sie sich dringend besonders schützen (Mundschutz – FFP 2). Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/astana/de/04/download__hilfe__in__notfaellen,property=Daten.pdf
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/almaty/de/04/download__hilfe__in__notfaellen,property=Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Belutschistan
Am 19. Januar 2012 wurden ein deutscher und ein italienischer Staatsangehöriger in Multan (Südpunjab) verschleppt.
Zum SeitenanfangLandesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) wird gewarnt.
Es wird vor Reisen in der Provinz Belutschistan gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Westliche Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Grundsätzlich sollten Reisende sich von Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften, größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, bekannten Treffpunkten westlicher Ausländer und - insbesondere freitags und an hohen moslemischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr wird zu besonderer Vorsicht geraten.
In Belutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz), insbesondere in der Provinzhauptstadt Peshawar, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko. Am 7. September 2009 wurde ein griechischer Entwicklungshelfer in den „Kalash Valleys“ südlich von Chitral entführt. Er wurde nach Afghanistan verbracht und dort nach siebenmonatiger Geiselhaft am 7. April 2010 freigelassen. In Quetta, der Provinzhauptstadt von Balutschistan, wurde am 2. Februar 2009 der Leiter des UNHCR-Büros in Quetta von einer Separatistengruppe entführt; nach zweimonatiger Geiselhaft kam er wieder frei. Ein französischer Tourist wurde am 23. Mai 2009 auf dem Weg von Quetta zur iranischen Grenze entführt und erst nach drei Monaten wieder freigelassen. Anfang Juli 2011 wurde ein schweizer Ehepaar entführt, das mit einem Auto in Belutschistan unterwegs war. Das Ehepaar konnte erst am 17. März 2012 in die Schweiz zurückkehren. Ein Anfang Januar 2012 entführter britischer Mitarbeiter des Internationalen Roten Kreuzes in Quetta wurde am 29. April ermordet aufgefunden.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate bleibt in Pakistan hoch. Ein Großteil der Anschläge der pakistanischen Taleban ist auf die laufenden Militäraktionen in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) zurück zu führen. Solange die militärischen Auseinandersetzungen zwischen der pakistanischen Armee und den Taleban andauern, muss mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden.
Die Anschläge richten sich vor allem gegen:
- Streitkräfte (u.a. Kommandoangriff auf das Armeehauptquartier in Rawalpindi am 10. Oktober 2009, Selbstmordanschläge auf Armeefahrzeuge in Lahore am 12. März 2010, Selbstmordanschlag in einer Kaserne in Mardan am 10. Februar 2011, Bombenanschläge auf Busse der pakistanischen Marine am 26. und 28. April 2011 in Karachi, Selbstmordanschlag auf eine Ausbildungsstätte der pakistanischen Armee in Shabqadar, nördlich von Peschawar, und am 22. Mai 2011 ein Kommandoangriff auf einen pakistanischen Marinestützpunkt in Karachi)
- Sicherheitsdienste und Polizei (u.a. Bombenanschlag auf das Gebäude der Kriminalpolizei in Peshawar mit mehreren Toten am 25. Mai 2011),
- Veranstaltungen politischer Parteien (etwa mehr als 50 Tote bei einem Selbstmordanschlag auf eine Veranstaltung der ANP in Timergara/Khyber-Pakhtunkhwa am 5. April 2010, Anschlag auf eine Autokolonne der JUI-F in Charsadda/Khyber-Pakhtunkhwa am 31. März 2011),
- religiöse Stätten (am 28. Mai und 1. Juli 2010 in Lahore, 2. März 2012 in der Khyber Agency/FATA) bzw. Prozessionen (am 1. September 2010 in Lahore und am 3. September 2010 in Quetta)
Gelegentlich hat es auch Anschläge auf Märkte gegeben, beispielsweise in Lahore am 7. Dezember 2009 und in Peschawar am 11. Juni 2011 Am 24. April 2012 forderte ein Bombenanschlag auf dem Bahnhof in Lahore vier Tote und über 60 Verletzte.
Daneben können auch solche Orte zu Anschlagszielen werden, die symbolisch für westliche Interessen stehen. Bei einem schweren Bombenanschlag auf ein internationales Hotel in Peshawar wurden am 9. Juni 2009 mehrere Menschen getötet, darunter auch Ausländer. Unter den zahlreichen Verletzten war auch eine Deutsche. In Islamabad waren 2009 zudem das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen sowie die Internationale Islamische Universität Ziele von Anschlägen. Am 5. April 2010 wurde das amerikanische Generalkonsulat in Peschawar von einem Terrorkommando angegriffen, dabei kamen mehrere Sicherheitskräfte ums Leben; am 20. Mai 2011 war ein PKW des US-Generalkonsulats Ziel eines Bombenanschlags.
Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge liegt sehr deutlich in Khyber-Pakhtunkhwa und den Stammesgebieten (FATA) und Belutschistan, in diesen Provinzen, sind auch die meisten Opfer zu beklagen.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt. Die pakistanischen Streitkräfte führten 2009 groß angelegte Operationen gegen militante Gruppen im Swat-Tal und in Süd-Wasiristan (FATA) durch. Es kommt dort und auch in den übrigen Regionen der FATA immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen latente Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Westliche Ausländer sind bislang nicht Ziel der streitenden Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden. Am 3. April 2012 wurde in der Stadt Gilgit durch das pakistanische Militär eine Ausgangssperre verhängt, um religiös motivierte Unruhen, die zuvor 14 Tote und über 50 Verletzte gefordert hatten, einzudämmen. Zudem wurde das Mobilfunknetz in Gilgit abgeschaltet und der Karakorum Highway gesperrt; die pakistanische Fluglinie PIA stellte ihre regulären Flüge nach Gilgit ein. Als Vorsichtsmaßnahme flog die pakistanische Luftwaffe ca. 120 ausländische Touristen am 8. April nach Islamabad aus. Am 29. April 2012 konnten die Ausgangssperre und die übrigen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.
Reisen dorthin sollten bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen. Der Karakorum Highway erlaubt, insbesondere wegen laufender Bauarbeiten, in weiten Abschnitten nur eine geringe Reisegeschwindigkeit; kriminelle Übergriffe auf Touristen sind in den vergangenen Monaten nicht bekannt geworden, wohl aber religiös motivierte Angriffe auf Schiiten, die auf dem Karakorum Highway unterwegs waren.
Durch einen Erdrutsch am 4. Januar 2010 bei Attaabad im oberen Hunza-Tal (Gilgit-Baltistan, ehemals „Northern Areas“) ist der Hunza-Fluss aufgestaut worden. Es hat sich ein See von ca. 20 km Länge gebildet. Verschiedene Versuche der pakistanischen Behörden und Armee, die Höhe dieses Damms kontrolliert zu verringern und damit den Stausee kontrolliert zu entleeren (zuletzt durch Sprengungsversuche Ende Februar 2012), haben bislang nur begrenzten Erfolg gezeigt. Der Damm hat sich als sehr stabil erwiesen. Dennoch besteht bei weiteren Sprengungsversuchen das Risiko eines unkontrollierten Ablaufs fort, der aufgrund der Größe des Stausees gewaltige Ausmaße annehmen könnte, die sich bis in das Industal bemerkbar machen würden. Die Behörden und Gemeinden der Region sind sich dieser Gefahr jedoch bewusst. Es wird daher empfohlen, vor Reisen in diese Gegend sich bei Reiseunternehmen und pakistanischen Behörden zur aktuellen Lage zu informieren.
Durch diesen See ist der Karakorum Highway streckenweise überflutet worden, wodurch die Straßenverbindung zum nördlich gelegenen Gojal-Distrikt und zur Grenze zu China unterbrochen wurde. Der Gojal-Distrikt kann derzeit nur mit Hubschraubern oder Booten erreicht werden. Wann der Karakorum Highway in diesem Bereich – und damit die Straßenverbindung nach China – wieder befahrbar sein wird, ist derzeit nicht absehbar.
Es wird vor Reisen nach Belutschistan gewarnt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Daneben kommt es immer wieder zu religiös motivierten Anschlägen, denen v.a. Schiiten zum Opfer fallen.
In den letzten Jahren kam es in Karachi häufig zu innenpolitisch, religiös und ethnisch motivierten Auseinandersetzungen bis hin zu bewaffneten Straßenschlachten, bei denen Dutzende von Todesopfern und zahlreiche Verletzte zu beklagen waren. Am 28. Dezember 2009 und am 5. Februar 2010 wurden bei Bombenanschlägen auf Prozessionen der Shia-Muslimminderheit in der Innenstadt zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Zuletzt kam es in Reaktion auf die Tötung Osama Bin Ladens zu mehreren Terroranschlägen in Karachi, zuletzt auf eine Marinebasis im Norden der Stadt am 22. Mai 2011. Für Besucher empfiehlt sich, eine enge Abstimmung der Reisepläne mit den Partnern bzw. dem deutschen Generalkonsulat vor Ort zu suchen.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs („Azad Jammu and Kashmir“) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet werden von der Botschaft Islamabad keine Empfehlungsschreiben mehr zur Erlangung eines iranischen Visums erteilt.
Kriminalität
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke abgesehen werden. Vor Stadterkundungen sollte ortskundiger Rat eingeholt werden. Auch das innere Sindh ist durch hohe Kriminalität, insbesondere Entführungen, gefährdet.
Blasphemie (Gotteslästerung) und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft in Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Es wird auf die schwierige Sicherheitslage in Pakistan aufmerksam gemacht. Näheres dazu und zu bestehenden Reisebeschränkungen können Sie den Sicherheitshinweisen entnehmen.
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden.
Beim Umgang der Behörden des Landes mit ausländischen Besuchern ist in letzter Zeit aus Misstrauen eine eher restriktive Auslegung und Anwendung von Regeln zum Aufenthalt und zur Bewegungsfreiheit im Lande festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden mit Erfolg Einfluss nehmen.
Einrichtungen der Armee und Polizei sollten nicht fotografiert werden, um nicht in Spionage-Verdacht zu geraten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen. Ausnahmen bestehen allerdings für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben. Die genauen Voraussetzungen für beide Ausnahmefälle sind auf der Internetseite des pakistanischen Innenministeriums erläutert unter http://202.83.164.26/wps/portal/Moi
Für die Visaerteilung zuständig ist die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin:
Schaper Str. 29
10719 Berlin
Tel.: (030) 21 24 40
Fax: (030) 21 24 42 10
E-Mail: pakemb.berlin@t-online.de
www.pakistanembassy.de
Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen bearbeitet das pakistanische Generalkonsulat in Frankfurt:
Eschenbach Straße 28/ Ecke Kennedyallee
60598 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 69867850
Fax: (069) 698678517
E-Mail: parepfrankfurt@pakmissionfrankfurt.de
www.pakmissionfrankfurt.de
Reisedokumente
Kinderausweise sollten unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist nur noch bis zum 26.06.2012 gültig. Bis dahin ist er zur Einreise ausreichend, es ist aber darauf zu achten, dass sich das erteilte Visum auch auf das Kind erstreckt.Kinder, die das schulpflichtige Alter erreicht haben, sollten nach Möglichkeit mit einem eigenen Reisepass reisen. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument.
Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia. Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte steht jedoch als Höchststrafe die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
Homosexualität gilt gem. § 377 des pakistanischen Strafgesetzbuches als "widernatürliche Handlung" und ist strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue Fieber
Dengue Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Dengue-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 2.000 Metern vor. Davon sind die großen Städte nicht ausgenommen! Insbesondere in Islamabad und Lahore waren 2011 vermehrt Dengue-Erkrankungen zu verzeichnen.
Malaria
Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u.a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.
Außer in Höhenlagen über circa 2.000 Meter besteht in Pakistan ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen mit saisonalen Schwankungen: besonders in den Monaten während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen an. Das Risiko nimmt von Norden nach Süden hin zu und ist in der Indus-Tiefebene und im Sindh, im Südosten, am höchsten. Dabei handelt es sich landesweit in circa einem Drittel der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien, das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen) vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen tagsüber auch vor anderen Stechmücken-übertragenen Erkrankungen wie Dengue-Fieber, Chikungunya und Japanischer Enzephalitis.
Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Aufgrund des Risikos in Pakistan, gefälschte Medikamente zu erwerben, ist das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Malariamittels zur so genannten Notfalltherapie angeraten. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Pakistan ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und ggf. mit chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Pakistan, vor allem nach Überschwemmungen, immer wieder auf, ist in aller Regel für Reisende und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Polio (Kinderlähmung)
Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen immer noch regelmäßig Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Ein ausreichender Impfschutz wird dringend empfohlen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Pakistan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.
Leishmaniose
Insbesondere die Haut-Leishmaniose (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz tagsüber sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Pakistan Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniose gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes.
Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Pakistan vor allem in den Wintermonaten und im Norden. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen u .s. w.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
In Pakistan sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe“) bei Tieren und in wenigen Einzelfällen auch bei Menschen aufgetreten, zuletzt im Jahr 2008. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Der Verzehr gut durchgegarter Geflügelprodukte ist unbedenklich. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter www.bmelv.de).
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es bei Einzelnen, besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben, treffen. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet, Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden in Pakistan nicht durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden immer wieder missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte oder während des Monsuns verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. In verschiedenen Landesteilen besteht zudem eine große Gefahr, Opfer von Gewaltdelikten zu werden. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren. Gehwege sind häufig nicht existent oder bergen erhebliche Unfallgefahren wie unerwartete Stolperfallen oder nicht gesicherte oder gekennzeichnete Baugruben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch deutlich teurer. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen urbanen Kliniken erwogen werden. Dort wird ggf. vom Patienten erwartet, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Pakistan bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte statt richtiger Medikamente verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Die Deutsche Botschaft in Islamabad und das Generalkonsulat in Karachi verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für ihre Gesundheit bleiben sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- Zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende, medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz kurz mögliche Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Malta: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigVorläufiger ReisepassJaPersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigVorläufiger PersonalausweisJaWeitere Anmerkungen-Reisedokumente Kinder/Jugendliche KinderreisepassJaReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigPersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigVorläufiger PersonalausweisJaBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Ja – bis zum 26.06.2012 mit Foto. Nach dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes ReisedokumentNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja (mit Foto)Weitere Anmerkungen-Malta ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Malta .
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Visum
Visumpflichtige Ausländer, die in Deutschland wohnhaft sind, sowie Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer müssen einen Visumantrag bei der Botschaft von Malta in Berlin, E-Mail: maltaembassy.berlin@gov.mt stellen, soweit sie nicht über eine Aufenthaltserlaubis für den Schengenraum verfügen.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Seit dem 1.1.2008 ist der Euro offizielle maltesische Währung.
Bei Einreise nach oder Transit durch Malta muss ein Bestand an Bargeld (gleich welcher Währung) oder leicht konvertiblen Werten (Pfandbriefe, Reiseschecks etc.) im Wert oder Gegenwert von 10.000.—Euro oder mehr deklariert werden.
Bargeld kann mit ec- und Kreditkarten an den zahlreichen vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden.
Im persönlichen Reisegepäck dürfen Geschenke im Wert von bis zu 190 Euro zollfrei mitgebracht werden. Dazu zählen auch Waren, die im Duty-free-Shop in der Ankunftshalle gekauft wurden. (Achtung: der Wert größerer Geschenke kann nicht auf eine Gruppe, z.B. auf verschiedene Familienmitglieder, verteilt werden.) Auf Gegenstände, deren Wert den Betrag von 190 Euro übersteigt, wird ein prozentualer Zollsatz erhoben. Für Waren, die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Malta eingeführt werden, gelten diese Beschränkungen nicht mehr.
Gegenstände, deren Einfuhr einer besonderen Genehmigung bedarf (z.B. Waffen), werden bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Zollbehörden in Verwahrung genommen.
Für Haustiere, die nach Malta eingeführt werden sollen, gilt das „Pet Travel Scheme“, das Tierhaltern aus bestimmten Staaten (darunter Deutschland) ermöglicht, ihre Haustiere ohne vorherige Quarantäne nach Malta zu bringen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Tierhalter, die beabsichtigen, ihr Haustier mit nach Malta zu bringen, sollten sich wegen der zu erfüllenden Bedingungen frühzeitig mit dem Department of Veterinary Service of Malta in Verbindung setzen.
Detaillierte Auskünfte im Einzelfall erteilt weiterhin die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Malta unter info@valletta.diplo.de oder das Department of Veterinary Services of Malta unter Fax: +356 2123 8105.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz auch kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.
Der Import von Drogen wird grundsätzlich als "dealing", also Drogenhandel, betrachtet und als solcher mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet. Es besteht die Möglichkeit, bei der Einreise mitgebrachte Drogen am Zoll abzugeben, was nicht geahndet wird.
Bei nachgewiesenem Drogenhandel werden auf Malta empfindliche Gefängnisstrafen verhängt, das übliche Strafmaß beträgt derzeit 15 Jahre.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Sonnenempfindliche Personen sollten unbedingt auf langärmelige Kleidung und Schutzcremes mit hohem Lichtschutzfaktor achten, da die Sonneneinstrahlung und Ozonbelastung erheblich stärker sind als in Deutschland.
Im Sommer und Frühherbst kann das schwülheiße Wetter eine starke Belastung für Herz und Kreislauf darstellen; im Herbst und Winter sind vor allem die Atemwege durch das feucht-kühle Wetter gefährdet. Auch rheumatische Beschwerden treten durch die in Malta herrschenden klimatischen Bedingungen bei längeren Aufenthalten auf.
Das Leitungswasser ist eine Mischung aus Grundwasser und entsalztem Meerwasser und sollte nicht oder nur abgekocht getrunken werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Zypern: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 14.05.2012)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise wurden gelöscht
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Seit dem 1. Mai 2004 ist die Republik Zypern EU-Vollmitglied, bleibt aber weiterhin faktisch in zwei Teile geteilt. UN-Einheiten kontrollieren die Pufferzone zwischen dem Norden und dem Süden, die militärisches Sperrgebiet und zudem teilweise vermint ist. Es wird zu Vorsicht bei Annäherung an die Pufferzone geraten, und davor gewarnt, die seeseitige Verlängerung der Demarkationslinie schwimmend oder mit Booten zu überqueren. Respektieren Sie unbedingt das Fotografierverbot in der Nähe militärischer Einrichtungen auf der ganzen Insel.
Wichtige Informationen über die Einreise in den Nordteil Zyperns und Einreisen vom Nordteil in den Südteil finden Sie unter „Einreisebestimmungen“.
Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur eingeschränkt leisten.
Allgemeine ReiseinformationenSeit 1974 ist Zypern faktisch geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie vom Südteil abgegrenzt ist und ausschließlich von der Türkei als eigenständiger Staat ("Türkische Republik Nordzypern") anerkannt wird.
Es bestehen nur wenige direkte telefonische Verbindungen zwischen dem Nord- und dem Südteil Zyperns. Viele deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion funktionieren aber auch im Nordteil. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
Der Blutalkoholkonzentrationsgrenzwert beim Führen von Kraftfahrzeugen beträgt 0,5 Promille in der Republik Zypern und im Nordteil Zyperns.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörigea) für die Republik Zypern
Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa, gültigVorläufiger ReisepassJa, gültigPersonalausweisJa, gültigVorläufiger PersonalausweisJa, gültigWeitere Anmerkungen Reisedokumente Kinder/Jugendliche KinderreisepassJa, gültigReisepassJa, gültigPersonalausweisJa, gültigVorläufiger PersonalausweisJa, gültigBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)
Ja, bis zum 26.06.2012 noch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes ReisedokumentNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, bis zur Vollendung des 16. LebensjahrsWeitere AnmerkungenAlleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
b) für den Nordteil der Insel Zypern (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“)
Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa, gültigVorläufiger ReisepassJa, gültigPersonalausweisJa, gültig
Vorläufiger PersonalausweisNeinWeitere Anmerkungen Reisedokumente Kinder/Jugendliche KinderreisepassJa, gültigReisepassJa, gültigPersonalausweisJa, gültig
Vorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Ja, bis zum vollendeten 16. LebensjahrNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, bis zum vollendeten 16. LebensjahrWeitere AnmerkungenAlleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Das Anlaufen und die Nutzung von Häfen oder Flughäfen im Norden steht in der Republik Zypern grundsätzlich unter Strafe. Wenn sich aus Schiffspapieren oder sonstigen Dokumenten ergibt, dass vor dem Anlaufen oder der Nutzung eines Hafens im Süden ein solcher im Norden angelaufen oder genutzt wurde, muss mit Problemen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren gerechnet werden.
Reisen innerhalb Zyperns (Nord – Süd und Süd – Nord), Einreise in den Nordteil Zyperns
Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter http://www.europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:L:2004:161:SOM:DE:HTML) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Derzeit sind dies (nach ihren griechischen Namen):
- Ledra Palace in Nikosia (nur zu Fuß),
- Ledra Street in Nikosia (nur zu Fuß),
- Agios Dometios in Nikosia (zu Fuß und mit Kfz),
- Pergamos bei Pyla (zu Fuß und mit Kfz),
- Strovilia bei Agios Nikolaos (zu Fuß und mit Kfz),
- Zodhia bei Astromeritis (nur mit Kfz).
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Für den Nordteil der Insel wird am „Grenzübergang“ ein Blattvisum erteilt (z. Zt. unter Angabe von Name, Vorname, Ausweisnummer), welches bei Rückkehr in den Süden wieder abzugeben ist.
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten. Eine Einreise aus dem Ausland in den Norden der Insel ist mit einem bei Einreise gültigen Reisepass oder Bundespersonalausweis (letzterer nur bei Einreise über die Grüne Linie) möglich.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.
Besondere ZollvorschriftenSeit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende gemäß Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bzw. bei anderen Währungen (z. B. Schweizer Franken, US-Dollar, britisches Pfund) die entsprechenden Gegenwerte bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln, die weiterhin nicht verlangt wird. Bei Reisen innerhalb der EU sind mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 Euro (oder entsprechendem Gegenwert in anderer Währung) mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. Bargeld kann mit EC- und Kreditkarte an den zahlreich vorhandenen Bankautomaten abgehoben werden.
Seit Beitritt zur EU am 01.05.2004 müssen Fahrzeughalter, die ein KFZ mit sog. „Visitor-Plates“ auf Zypern zulassen wollen, dafür Steuer entrichten. Im Einzelfall kann die zu entrichtende Steuer den Anschaffungspreis der KFZ deutlich übersteigen. Da es für bestimmte Personengruppen Ausnahmen von der Steuerpflicht geben kann, wird dringend empfohlen, vor der Einfuhr von Fahrzeugen mit den zyprischen Zollbehörden Kontakt aufzunehmen. (Tel.00357-22-601657)
Der Besitz von Waffen bei der Einreise ist grundsätzlich nicht gestattet und strafbar. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch erteilt.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. 22-865807).
Weitere Informationen zu den Zollvorschriften können auf der Website der zyprischen Zollbehörden abgerufen werden: http://www.mof.gov.cy/ce .
Kontaktadresse der zyprischen Zollbehörden:
Department of Customs and Excise
Michail Karaoli Street
1096 Nicosia
Tel.: 00357 – 22 601 713 bzw. 22 601 714
E-Mail: headquarters@customs.mof.gov.cy
Verbringen von Waren aus dem Nordteil in den Südteil
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005) können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 135,- € (ca. 80 CYP) vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.
Besondere strafrechtliche VorschriftenAuch der Besitz kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.
In der Nähe der Pufferzone und von Militäreinrichtungen herrscht auf der ganzen Insel striktes Fotografierverbot, das nicht immer gut ausgeschildert ist.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen kann das Department of Antiquities in Nikosia Genehmigungen erteilen. (Anschrift: Cyprus Museum, Museum Street 1, Nicosia, Tel. 22-865807).
Hinweis zum Erwerb und zur Nutzung von Immobilien in ZypernSeit Oktober 2006 sind Erwerb und Nutzung sowie Handel mit in der „TRNZ“ gelegenen Immobilien, deren rechtmäßige Eigentümer Griechenzyprer sind, mit Haftstrafen von bis zu 7 Jahren bewehrt. Deutschen Staatsangehörigen, die im türkisch-zyprischen Teil der Insel (gutgläubig) Eigentum erwerben wollen, solches (seit 1974) besitzen oder Hotels und Ferienanlagen nutzen, wird daher dringend angeraten, sich vorab beim Grundbuchamt in Nikosia über die Eigentumslage zu informieren, um etwaige Komplikationen beim Übertritt in den griechisch-zyprischen Teil der Insel zu vermeiden.
Erreichbarkeit des Grundbuchamts
Department of Lands and Surveys
Hauptbüro
Michalakpoulou 29
1075 Lefkosia
Tel.: (00357)-22-804801
Fax: (00357)-22766056; (00357)-22804872
Dieser Hinweis beruht auf den im Zeitpunkt des Verfassens verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen der Botschaft Nikosia. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Medizinische HinweiseImpfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Website der Botschaft Nikosia (www.nikosia.diplo.de/de/04/Pandemie/Vogelgrippe.html).
Medizinische Versorgung
Es besteht auf Zypern für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
In der heißen Jahreszeit (Juni bis September tropisch-schwül bis 42 Grad Celsius Außentemperatur, hohe Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht) ist eine Kreislaufbelastung gegeben. Erkrankungen der Atemwege sind ebenfalls häufig (vorwiegend in den feuchtkalten Perioden).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Lettland: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 14.05.2012)
Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen
Für Lettland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Die baltischen Länder sind ein beliebtes Touristenziel. An touristisch besonders beliebten Plätzen ist auf Kleinkriminalität (insbesondere Taschendiebstähle) zu achten. In Rigaer Nachtclubs und Bars können Sie mit unlauteren Geschäftspraktiken konfrontiert werden (z.B. Zahlung überhöhter Preise, Kreditkartenbetrug). Auch bei Taxifahrten kam es in der Vergangenheit in einigen Fällen zu überhöhten Rechnungen.
Es sollten insbesondere die folgenden Vorsichtsmaßnahmen beachten werden:
- Zahlungsmittel in Lettland ist der Lat (lettische Währung). Vergewissern Sie sich vor Reiseantritt über den aktuell geltenden Wechselkurs.
- Lassen Sie bei der Auswahl der von Ihnen besuchten Lokalitäten Vorsicht walten. Informieren Sie sich im Voraus über die Lokalitäten, die Sie besuchen möchten (Informationen können Sie beispielsweise bei der lettischen Tourismus-Hotline 24-Stunden unter 11 88 in Deutsch, Englisch, Lettisch oder Russisch erfragen. Bedenken Sie, dass sich die Namen, Adressen und Eigentümerstrukturen von gastronomischen Betrieben schnell ändern können.) Seien Sie vorsichtig, wenn Sie von Fremden spontan zum gemeinsamen Besuch von z.B. Bars und Diskotheken aufgefordert werden. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „touristfriendly“ gekennzeichnet.
- Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.
- Bei abendlichen Club-Besuchen achten Sie bitte auf Ihre Getränke. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Betäubungstropfen zum Einsatz kamen.
- Generell, aber besonders in Bars und Diskotheken, sollten Sie vor der Bestellung die Getränkekarte einsehen. Prüfen Sie die Preise vor der Bestellung und zahlen Sie möglichst direkt nach Erhalt jedes Getränks. Kontrollieren Sie die Rechnung!
- Es ist üblich, dass konsumierte Speisen und Getränke in einer gemeinsamen Rechnung für einen Tisch bzw. eine Gruppe abgerechnet werden. Achten Sie daher darauf, dass Fremde nicht in Ihre Rechnung einbezogen werden. Versuchen Sie möglichst in Gesellschaft von Freunden auszugehen. Beachten Sie die Hinweise der Kreditinstitute zur sicheren Aufbewahrung von Kreditkarten und EC-Karten. Kontrollieren Sie die Kreditkatenbelege und bewahren Sie die Zahlungsbelege für während Ihrer Reise beglichene Rechnungen einige Monate auf.
- Benutzen Sie lediglich Taxis, die mit einem beleuchteten Taxischild auf dem Dach und speziellen gelben Nummernschildern beginnend mit den Buchstaben „TX“ ausgestattet sind. Taxis sollten ein Taxometer haben und Sie sollten sich vergewissern, dass dieses auch zu Fahrtbeginn angestellt wird. Erbitten Sie eine Quittung über den gezahlten Betrag. Die Touristenhotline 11 88 kann Ihnen weitere Informationen zur Taxibenutzung zur Verfügung stellen.
- Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt.
- Bewahren Sie Geld und Pass getrennt voneinander auf. Rucksäcke machen es Taschendieben besonders einfach.
- Fertigen Sie eine Kopie aller Dokumente und Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung (zu erfragen bei Ihrer Bank) an und bewahren Sie diese getrennt von den Wertgegenständen auf.
Notfallrufnummern
In allen Notfällen kann die kostenlose Telefonnummer 112 gewählt werden.
Die Rigaer Polizei hat eine spezielle Einheit eingerichtet, die sich um Touristen in Schwierigkeiten kümmert. Dort erhalten Sie rund um die Uhr englischsprachige Auskünfte und gegebenenfalls notwendige Hilfestellung. Sie erreichen die Touristen-Polizei unter (00371) 67 18 18 18
Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen weiterhin eine Notfall-Hotline an. Unter der kostenfreien Rufnummer 11 88 erhalten Sie rund um die Uhr auf Deutsch, Englisch, Lettisch oder Russisch Hilfe für mögliche Notfälle. Die Dienstleistung ist überall in Lettland für Kunden aller Telekommunikationsnetzwerke und für Kunden ausländischer Mobilfunkfirmen über die Telefonnummer 11 88 zugänglich. Außerhalb des Territoriums von Lettland ist sie nur mit der internationalen Vorwahl: +371 6700 1188 erreichbar
Auch die Deutsche Botschaft in Riga ist in Notfällen über den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie erreichbar. Die Notfallrufnummer der Botschaft an Abenden und Wochenenden lautet 00371-29 46 64 56.
Führerscheine
Der am 01.01.1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen
Passpflicht
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres Lettland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen.
Reisedokumente / Visum
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassEinreise möglichVorläufiger ReisepassEinreise möglichPersonalausweisEinreise möglichVorläufiger PersonalausweisEinreise möglichWeitere AnmerkungenObwohl Lettland ein Mitgliedsstaat des Schengen-Übereinkommens ist, und damit Reisedokumente nicht bei jedem Grenzübertritt geprüft werden, sind Reisende gesetzlich verpflichtet, sich bei Auslandsreisen ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültige Dokumente stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 2500 Euro geahndet werden.Reisedokumente Kinder/Jugendliche KinderreisepassEinreise möglichReisepassEinreise möglichPersonalausweisEinreise möglichVorläufiger PersonalausweisEinreise möglichBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)reicht nicht aus, da zwingend ein Passfoto des Kindes in dem Einreisedokument sein mussNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Einreise möglich, Passfoto zwingend vorgeschriebenWeitere AnmerkungenObwohl Lettland ein Mitgliedsstaat des Schengen-Übereinkommens ist, und damit Reisedokumente nicht bei jedem Grenzübertritt geprüft werden, sind Reisende gesetzlich verpflichtet, sich bei Auslandsreisen ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültige Dokumente stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 2500 Euro geahndet werden.Einreise mit dem Pkw
Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen; die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Lettland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher abzusehen.
Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an.
Die Ausfuhr von künstlerisch oder historisch bedeutsamen, vor 1947 geschaffenen Objekten unterliegt Beschränkungen. Eventuell müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen, die Sie von der Staatlichen Inspektion zum Schutz der Kulturdenkmäler (Pils iela 20, Riga, Tel.: 00371 67224519, www.mantojums.lv) erhalten können.
Die Einfuhr folgender Waren im Rahmen einer Besuchs- und Geschäftsreise ist abgabenfrei möglich:
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 kg Tabak
- 10 l hochprozentiger Alkohol
- 20 l mit Alkohol angereicherter Wein (z.B. Port, Sherry u.ä.)
- 90 l Wein
- 110 l Bier
Genauere Informationen über die lettischen Zollvorschriften erhalten Sie in englischer Sprache unter www.vid.gov.lv.
Bei der Einfuhr von Haustieren ist die neue EU–Verordnung (Verordnung 998/2003) zu beachten. Danach müssen Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Bei der Einreise ist ferner ein internationaler Impfpass für Ihr Haustier mitzuführen. Eine Tollwutimpfung ist vorgeschrieben.
Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei Einreise. Die Vorlage entsprechender Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland nicht gestattet und wird strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet.
In Lettland gilt die 0,5 Promillegrenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet.
Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Hepatitis
Die Hepatitis A ist in Lettland rückläufig. Laut staatlicher Gesundheitsstatistik gab es 2009 3.907, im Jahr 2010 1.566 nachgewiesene Hepatitis -Erkrankungsfälle. Hepatitis B tritt ebenfalls deutlich öfter auf als in Deutschland.
Reisenden wird empfohlen, vor Reiseantritt für einen ausreichenden Hepatitis-A-Impfschutz Sorge zu tragen.
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Landesweit, auch in Riga, kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Die baltischen Länder haben pro Bevölkerungsanteile die höchsten Infektionsraten in Europa. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen.
Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition ist auch eine Impfung gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden.
Krankenversicherung
Deutsche gesetzliche Versicherungen zahlen für dringend erforderliche Aufwendungen in Lettland im Rahmen des Versicherungsscheines E111. Da dadurch in der Regel ggf. erforderliche Rücktransportkosten nach Deutschland nicht abgedeckt sind, wird dringend der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Eine Flugrettungsversicherung wird empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Venezuela: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 14.05.2012)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise - Notstand
Allgemeine Reiseinformationen - Reisen über Land
Allgemeine Reiseinformationen - Geld/Kreditkarten
Am 7. Oktober 2012 finden in Venezuela Präsidentschaftswahlen und am 16. Dezember 2012 Regionalwahlen (Gouverneure der Bundesstaaten) statt. Die vereinte Opposition hat in einer Vorwahl einen gemeinsamen Präsidentschaftskandidaten bestimmt, der gegen den seit 1998 regierenden Amtsinhaber antreten wird. Schon beim ersten Wahlkampfauftritt des Oppositionskandidaten in einem Gebiet mit hohem Stammwähleranteil für den amtierenden Präsidenten ist es zu einer Schießerei gekommen, bei der Begleiter des Kandidaten verletzt wurden. Mit dem zeitlichen Heranrücken der Wahltermine muss erfahrungsgemäß damit gerechnet werden, dass das Klima sich weiter aufheizt und die Auseinandersetzungen der politischen Lager, die jederzeit auch unvorhersehbar und unkontrollierbar ausbrechen können, zunehmen. Es wird daher nachdrücklich empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten. Das gilt insbesondere für politisch motivierte An- und Versammlungen.
Für den Bundesstaat Tachira (Grenzregion zu Kolumbien) ist am 3. Mai 2012 für 90 Tage erneut der Notstand ausgerufen worden nachdem extreme Regenfälle Straßen und Brücken beschädigt und damit Landverbindungen teilweise unpassierbar gemacht hat.
Zum SeitenanfangLandesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Eine deutliche Gefährdung sowohl für Individual- als auch für Gruppenreisende stellt die hohe Kriminalitätsrate in Venezuela dar. Entführungen zur Erpressung von Geldzahlungen und Überfälle mit Waffengewalt haben zugenommen. Auch Deutsche sind davon betroffen gewesen. Die Straßenkriminalität in venezolanischen Großstädten, besonders in Caracas, ist unvermindert hoch. Auch außerhalb der Städte ist mit Gewaltkriminalität zu rechnen.
In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia besteht als Folge des kolumbianischen Binnenkonflikts immer noch eine erhöhte Gefahr von Entführungen und anderen Gewaltverbrechen.
Von Reisen in die Grenzregion zu Kolumbien wird abgeraten. Abgeraten wird auch von der Ausreise nach Kolumbien über den Landweg. Vorübergehende Schließungen der Grenze zu Kolumbien können - wie in der Vergangenheit des Öfteren geschehen - nicht ausgeschlossen und jederzeit kurzfristig verfügt werden. Grenzschließungen ziehen erfahrungsgemäß teilweise extrem lange Wartezeiten nach sich.
Bei Kontrollen durch Uniformierte (Polizei, Militär) im Stadtgebiet, bei Straßenkontrollen, und selbst am Flughafen sind in der Vergangenheit Reisende von den uniformierten Kontrolleuren beraubt oder zu Geldzahlungen bzw. Geldumtausch genötigt worden. Händigen Sie bei derartigen Kontrollen nach Möglichkeit nur eine Kopie Ihres Passes und nicht das Originaldokument aus.
Auf der Ferieninsel Margarita besteht die Gefahr bewaffneter Raubüberfälle, auch in Hotelanlagen und bei begleiteten und organisierten Gruppenexkursionen.
Als besonders gefährlich gelten das Zentrum von Porlamar und die Küstenorte Playa El Agua und El Yaque.
Es wird dringend geraten:
- Fahrten bei Dunkelheit aus Sicherheitsgründen möglichst zu vermeiden.
- Kein Camping und keine Reisen per Anhalter durchzuführen.
- Sich vor Ausflügen ohne einheimische Reiseleiter genauestens zu erkundigen, welche Orte unbedingt zu meiden sind.
- Sich schon bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas umsichtig zu verhalten; es häufen sich Überfälle unter Beteiligung von Uniformträgern und Taxifahrern. Insbesondere sollte man nicht in der Ankunftshalle des Flughafens auf Transportangebote von vorgeblichen Taxifahrern oder autorisiert wirkenden Personen eingehen, sondern ausschließlich die offiziellen Flughafen-Taxis (schwarze Geländewagen der Marke Ford Explorer mit gelben Kennzeichen) benutzen, die unmittelbar --vor-- der Ankunftshalle warten.
- Besonders während der Dunkelheit ist es auf der Autobahn zwischen dem Flughafen und Caracas mehrfach zu Überfällen gekommen. Die Botschaft rät deshalb generell davon ab, nachts diese Strecke zu benutzen.
- Bei der Benutzung von Taxis und Bussen nur Fahrzeuge in gutem technischen Zustand zu wählen, die in Funkverkehr mit ihrer Firmenzentrale stehen. Es können auch Taxis oder Kleinbusse benutzt werden, die vom Hotel ausdrücklich empfohlen werden. Bei der Benutzung von vermeintlich preiswerteren Taxis und Bussen besteht hohes Risiko ausgeraubt zu werden.
- Auf keinen Fall Widerstand zu leisten, sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem bewaffneten Überfall kommen.
- Geld nur an den dafür ausgewiesenen Schaltern zu tauschen.
- Keine wertvollen Gegenstände oder größere Geldbeträge mitzuführen; dieser Rat gilt auch für die Fahrt zum und den Aufenthalt am Flughafen zwecks Abreise.
Beim Einsatz von Kreditkarten/Bankkarten ist erhöhte Vorsicht angebracht, da es immer wieder Fälle von betrügerischen Abbuchungen gibt.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Grundkenntnisse im Spanischen sind empfehlenswert bis notwendig, Englischkenntnisse sind wenig verbreitet.
Reisen per Flugzeug
In letzter Zeit wurde des öfteren über technische Probleme bei venezolanischen Inlandsflügen berichtet, die die venezolanische Luftfahrtaufsichtsbehörde dazu veranlasst haben, eine außerordentliche Kontrolle aller Fluglinien und des verwendeten Fluggeräts anzuordnen.
Inlandsflüge sind häufig überbucht und es kann vorkommen, dass trotz Vorausbezahlung der gewünschte Flug nicht zur Verfügung steht.
Kontrollen an den venezolanischen Flughäfen gehen über das allgemein an internationalen Flughäfen übliche Maß hinaus:
Bei der Ausreise aus Venezuela sowie beim Flughafentransit kann es zu zeitaufwändigen Kontrollen kommen, da die venezolanischen Behörden zur Bekämpfung des internationalen Drogenhandels umfassende Kontrollen von Gepäck und Personen durchführen. Reisende werden daher gebeten, bereits drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen. Reisende und ihr Gepäck werden sehr genau und mehrfach durch Einheiten der Nationalgarde kontrolliert, deren Angehörige in aller Regel nur Spanisch sprechen. Am Flughafen Maiquetia (Caracas) werden mitunter aufgegebene Gepäckstücke zur Drogenkontrolle durchstochen. Beschädigungen von Gepäck und ggf. auch von Gegenständen, die sich in den Koffern befinden, sind die Folge. Kontrollen von Reise- und Handgepäck an den Flughäfen sollten Sie vorsorglich mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen und hierbei persönliche Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, nicht aus den Augen lassen. Geben Sie Wertgegenstände oder elektronische Artikel (z.B. Laptops) nicht in Ihr Fluggepäck, sondern behalten Sie diese im Handgepäck bei sich und unter Ihrer ständigen Aufsicht.
Zur Kontrolle von Personen kommen in den Flughäfen regelmäßig so genannte Ganzkörperscanner zum Einsatz. Es ist aber nicht auszuschließen, dass in nicht vorhersehbaren Einzelfällen eine Röntgenkontrolle in einem Krankenhaus in der Umgebung des Flughafens erfolgt. Der Transport zum Krankenhaus erfolgt dabei mit Militärtransportfahrzeugen in Begleitung von venezolanischen Armeeangehörigen, die in der Regel ebenfalls nur Spanisch sprechen. Die Einhaltung üblicher medizinischer Standards bei Erstellung der Röntgenaufnahme (z.B. Schutz durch Bleischürze) ist dabei oft nicht gewährleistet. Das Auswärtige Amt hat diese Praxis bereits mehrfach bei den zuständigen Behörden in Venezuela beanstandet. Ziel des Ganzkörperscans als auch des Röntgens ist die Überprüfung, ob im Körperinneren Drogen befördert werden. Drogenkuriere müssen nach Verschärfung der Strafbestimmungen je nach gefundener Menge und Art mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 8 Jahren bis zu 18 Jahren rechnen. Drogenstraftätern werden keine Hafterleichterungen mehr gewährt.
Reisen über Land
Individualtouristen sollten beachten, dass Venezuela über keine ausgeprägte touristische Infrastruktur verfügt.
In der Regenzeit ist regelmäßig mit der Unterbrechung von Straßenverbindungen durch Erdrutsche oder Unterspülungen zu rechnen. Besonders betroffen sind die Straßenverbindungen über die Anden, wie z.B. die Landverbindung nach Kolumbien und die Passstrecken zu beliebten Feriengebieten wie Merida und Choroni.
Geld / Kreditkarten
Landeswährung ist der Bolivar. Zum Jahresbeginn 2008 wurde als Konsequenz extrem hoher Inflationsraten ein "neuer" Bolivar (umgangssprachlich in Venezuela als Bolivar Fuerte bezeichnet) eingeführt. Die „alten“ Bolivares sind nicht mehr gültig und werden auch nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert.
Das Abheben von Geld mit EC- und Kreditkarten in Venezuela kann nicht garantiert werden(vielfach ist neben dem PIN die Eingabe der venezolanischen Personalausweis-Nr. erforderlich). Bezahlung mit Kreditkarten in größeren Geschäften, Restaurants und Hotels ist möglich. Der Umtausch erfolgt zum staatlich festgelegten festen Kurs zum US-Dollar. Der Tausch von ausländischer Währung auf einem Parallelmarkt ist gesetzlich verboten und darf daher nur in offiziellen Wechselstuben erfolgen. Vor der Annahme von Angeboten von inoffiziellen Händlern, schon direkt am Flughafen oder auf der Straße, wird dringend abgeraten.
Zum SeitenanfangEin- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 MonateVorläufiger ReisepassJa, Gültigkeit noch mindestens 6 MonatePersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenDeutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisenReisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassJa, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 MonateReisepassJa, Gültigkeit bei Einreise noch mindestens 6 MonatePersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)NeinNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, mit Foto, Gültigkeit bei der Einreise noch mindestens 6 MonateWeitere AnmerkungenDeutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisenBei der Einreise ist ein 6 Monate über die vorgesehene Aufenthaltsdauer hinaus gültiger deutscher Reisepass mitzuführen. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird in letzter Zeit schärfer kontrolliert und kann bei Nichtbeachtung zur Einreiseverweigerung führen. Anerkannt werden auch Kinderausweise/ -pässe, sofern sie ein Lichtbild enthalten.
Bei Einreise auf dem Luftweg wird jedem Touristen eine Touristenkarte DEX-2 im Flugzeug ausgehändigt, die zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen berechtigt. Falls Ihnen bei der Einreise auch ein Doppel der Touristenkarte DEX-2 ausgehändigt wurde, sollten Sie dieses gut aufbewahren – für den eher seltenen Fall, dass Sie bei der Ausreise oder bei anderen Kontrollen danach gefragt werden. In Venezuela müssen sich auch Ausländer jederzeit ausweisen und ihren legalen Aufenthaltsstatus nachweisen können. Die visumfreie Einreise gilt grundsätzlich auch auf anderen Einreisewegen, vorausgesetzt, dass Sie nicht mit einem privaten Transportmittel einreisen und bei der Einreisekontrolle die Touristenkarte DEX-2 erhalten. Dies dürfte bei Einreise auf dem Land/Seeweg besonders schwierig sein.
Visum
Visumpflicht für die Einreise nach Venezuela besteht nur noch für Anreisen mit einem Segelschiff, Einreisekategorie „Embarcaciones Deportivas“.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Ausreisesteuer
Bei der Ausreise per Flugzeug ist die Ausreisesteuer von z.Zt. 235,00 Bolivares (ca. 55,00 US-Dollar) bereits im Flugticketpreis enthalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor der geplanten Reise die venezolanische Botschaft in Berlin um Auskunft über die aktuell zu befolgenden Bestimmungen zu bitten.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Vorschriften
Beachten Sie, dass venezolanische Sicherheitskräfte konsequent gegen Drogenhandel und -konsum vorgehen. Bei Verstößen gegen das Rauschgiftgesetz muss mit Gefängnisstrafen von 8 bis zu 20 Jahren gerechnet werden.
Päckchen von Fremden sollten keinesfalls angenommen werden.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Eine Gelbfieberimpfung wird für alle Gebiete außer der Nordküste und den Inseln empfohlen. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft sie, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Ein hohes Risiko besteht in den südlichen Regenwaldgebieten, insbesondere in den Provinzen Bolivar und Amazonas. Ein mittleres Risiko besteht in den Provinzen Delta Amacuro mit dem Orinoco-Delta und Sucre. Ein geringes Risiko besteht herdförmig im Nordwesten. Malariafrei sind die mittleren Küstenabschnitte, die Höhenlagen, die Inseln und die Stadtgebiete.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
- Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Guinea: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 11.05.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor dem Hintergrund der innenpolitischen Kontroverse um die bereits mehrfach, und momentan auf unbestimmte Zeit verschobenen Parlamentswahlen, hat die Opposition für die kommenden Monate die Durchführung von sogenannten Friedensmärschen angekündigt, bei denen, wie zuletzt am 10.05.2012, mit gewalttätigen Ausschreitungen gerechnet werden muss. Bei Reisen nach Guinea ist daher erhöhte Wachsamkeit geboten, insbesondere sollten größere Menschenansammlungen gemieden werden.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa mit gültigen VisumVorläufiger ReisepassJa mit gültigem VisumPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere Anmerkungen -Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassJa mit gültigem VisumReisepassJa mit gültigem VisumPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)NeinNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.Weitere AnmerkungenAlleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz:
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Einreisekontrolle jedoch nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtige Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de).Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen Tetanus, Diptherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Meningokokken-Krankheit (ACWY), Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Gelbfieber:
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 10-20 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt, meist aus dem Grenzgebiet zur Elfenbeinküste.
Malaria:
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) wird empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria),
- Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS:
2005 waren in Guinea 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera:
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit hunderten bis mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber:
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. Todesfolge auf. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmassnahmen (s.o.).
Schistosomiasis (Bilharziose):
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser ist daher grundsätzlich nicht empfohlen
Lassa-Fieber:
In Guinea genauer in Waldguinea kommen Lassa-Fieber-Infektionen vor; es kommt immer wieder zu kleineren Ausbrüchen, wobei aber vermutlich viele Infektionen nicht diagnostiziert werden. Pro Jahr werden ca. 10 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Nagerurin (Feldmäuse) kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen (z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
· zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
· auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
· immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
· trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
HaftungsausschlussReise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 11.05.2012)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Nakba-Tag
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, von der Seeseite in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Im Zusammenhang mit dem so genannten „Nakba-Tag“ am 15. Mai 2012 kann es - ähnlich wie im Vorjahr - zu Auseinandersetzungen zwischen arabischen Demonstranten und israelischen Sicherheitskräften, insbesondere im syrisch-israelischen und im libanesisch-israelischen Grenzgebiet kommen. Auch Protestkundgebungen und Märsche in arabischen Gemeinden Israels und in Orten im Westjordanland sind nicht auszuschließen.
Von Aufenthalten im Grenzgebiet Israels zu Libanon und Syrien wird an diesem Tag daher abgeraten. Bei Besuchen im Westjordanland und in Ost-Jerusalem ist besondere Vorsicht angezeigt.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Israel
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen.
In der Nacht auf den 5. April 2012 schlug in einem unbewohnten Gebiet der Stadt Eilat im Süden Israels eine Grad-Rakete ein. Personen kamen nicht zu Schaden.
Am 18. August 2011 ist es im Süden Israels, nahe der israelisch-ägyptischen Grenze, zu mehreren koordinierten Terroranschlägen auf Busse und PKWs gekommen. Es wird vermutet, dass die Angreifer aus dem Sinai nach Israel eingedrungen sind. Es gab 8 Tote und über 30 Verletzte. Einen vergleichbaren Vorfall gab es zuletzt 2008. Es wird daher dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen..
Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. Es kommt aber immer wieder zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, zuletzt mit besonders hoher Intensität zwischen dem 9. und 13. März 2012. U.a. kam es zu Personen- und Sachschäden in den Städten Ashkelon, Ashdod und Beer Sheva. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 29. November 2011 wurden vier Raketen aus dem Libanon auf den Norden Israels abgeschossen, bei denen es zu Sachschäden kam.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Bei Aufenthalten in Jerusalem wird zu genereller Vorsicht geraten.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften. In den vergangenen Wochen haben Spannungen in der Altstadt von Jerusalem und den angrenzenden palästinensischen Stadtvierteln zugenommen. Vereinzelt kam es in der Umgebung des Tempelbergs/Haram Al Sharif zu Auseinandersetzungen zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften sowie radikalen jüdischen Gruppierungen. Bei Besuchen in der Altstadt wird daher zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen. Von Besuchen des Tempelbergs/Haram Al Sharif an Freitagen wird abgeraten. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, von der Seeseite in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Es kommt immer wieder zu israelischen Militäroperationen im Gazastreifen als Reaktion auf Raketen- und Mörserangriffe aus dem Gazastreifen auf israelisches Territorium, zuletzt mit besonders hoher Intensität zwischen dem 9. und 13. März 2012.
Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen.
Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird.
Angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben wird dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Am 31. Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. "Gaza-Flotille") neun Menschen ums Leben. Für internationale Hilfslieferungen in den Gazastreifen sollten die Landverbindungen genutzt werden. Die israelische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, die umgehende Weiterleitung von Hilfslieferungen über den Hafen Ashdod nach einer Sicherheitsüberprüfung zu ermöglichen.
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen, in den Küstengewässern vor dem Gazastreifen und auf hoher See praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie daher nur Teile des Westjordanlands bereisen.
Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Nachtfahrten über Land sollten völlig unterbleiben. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militärs sollten Sie unbedingt meiden.
Auch im Westjordanland ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch im Westjordanland ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern auf Palästinenser, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen; in seltenen Fällen werden auch Ausländer bedroht, ohne dass es bislang zu gewalttätigen Übergriffen gekommen wäre. Auf der anderen Seite kommt es gelegentlich zu Anschlägen auf jüdische Siedler. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für das Westjordanland gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere für Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren und für Deutsche, die auch im palästinensischen Bevölkerungsregister eingetragen sind, - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausVorläufiger Reisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausPersonalausweisneinVorläufiger PersonalausweisneinWeitere Anmerkungen-Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausReisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausPersonalausweisneinVorläufiger PersonalausweisneinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Ja – für Kinder unter 10 Jahren bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes ReisedokumentNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)ja, nur mit FotoWeitere AnmerkungenMinderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführenStaatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und dem Westjordanland, sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete (Westjordanland und Gazastreifen) ggfs. zusätzlich Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
kommt auch in Israel vor, ist mit einer Prävalenz von weniger als 0,1 % der Bevölkerung aber weniger häufig. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, in den palästinensischen Gebieten dagegen deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Israel: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gazastreifen
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 11.05.2012)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Nakba-Tag
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, von der Seeseite in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Im Zusammenhang mit dem so genannten „Nakba-Tag“ am 15. Mai 2012 kann es - ähnlich wie im Vorjahr - zu Auseinandersetzungen zwischen arabischen Demonstranten und israelischen Sicherheitskräften, insbesondere im syrisch-israelischen und im libanesisch-israelischen Grenzgebiet kommen. Auch Protestkundgebungen und Märsche in arabischen Gemeinden Israels und in Orten im Westjordanland sind nicht auszuschließen.
Von Aufenthalten im Grenzgebiet Israels zu Libanon und Syrien wird an diesem Tag daher abgeraten. Bei Besuchen im Westjordanland und in Ost-Jerusalem ist besondere Vorsicht angezeigt.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Israel
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen.
In der Nacht auf den 5. April 2012 schlug in einem unbewohnten Gebiet der Stadt Eilat im Süden Israels eine Grad-Rakete ein. Personen kamen nicht zu Schaden.
Am 18. August 2011 ist es im Süden Israels, nahe der israelisch-ägyptischen Grenze, zu mehreren koordinierten Terroranschlägen auf Busse und PKWs gekommen. Es wird vermutet, dass die Angreifer aus dem Sinai nach Israel eingedrungen sind. Es gab 8 Tote und über 30 Verletzte. Einen vergleichbaren Vorfall gab es zuletzt 2008. Es wird daher dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen.
Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter www.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. Es kommt aber immer wieder zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, zuletzt mit besonders hoher Intensität zwischen dem 9. und 13. März 2012. U.a. kam es zu Personen- und Sachschäden in den Städten Ashkelon, Ashdod und Beer Sheva. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 29. November 2011 wurden vier Raketen aus dem Libanon auf den Norden Israels abgeschossen, bei denen es zu Sachschäden kam.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Bei Aufenthalten in Jerusalem wird zu genereller Vorsicht geraten.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften, sowie zwischen Palästinensern und den Sicherheitskräften. In den vergangenen Wochen haben Spannungen in der Altstadt von Jerusalem und den angrenzenden palästinensischen Stadtvierteln zugenommen. Vereinzelt kam es in der Umgebung des Tempelbergs/Haram Al Sharif zu Auseinandersetzungen zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften sowie radikalen jüdischen Gruppierungen. Bei Besuchen in der Altstadt wird daher zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen. Von Besuchen des Tempelbergs/Haram Al Sharif an Freitagen wird abgeraten. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, von der Seeseite in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Es kommt immer wieder zu israelischen Militäroperationen im Gazastreifen als Reaktion auf Raketen- und Mörserangriffe aus dem Gazastreifen auf israelisches Territorium, zuletzt mit besonders hoher Intensität zwischen dem 9. und 13. März 2012.
Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen.
Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird.
Angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben wird dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Am 31. Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. "Gaza-Flotille") neun Menschen ums Leben. Für internationale Hilfslieferungen in den Gazastreifen sollten die Landverbindungen genutzt werden. Die israelische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, die umgehende Weiterleitung von Hilfslieferungen über den Hafen Ashdod nach einer Sicherheitsüberprüfung zu ermöglichen.
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen, in den Küstengewässern vor dem Gazastreifen und auf hoher See praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie daher nur Teile des Westjordanlands bereisen.
Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Nachtfahrten über Land sollten völlig unterbleiben. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militärs sollten Sie unbedingt meiden.
Auch im Westjordanland ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch im Westjordanland ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern auf Palästinenser, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen; in seltenen Fällen werden auch Ausländer bedroht, ohne dass es bislang zu gewalttätigen Übergriffen gekommen wäre. Auf der anderen Seite kommt es gelegentlich zu Anschlägen auf jüdische Siedler. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für das Westjordanland gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere für Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren und für Deutsche, die auch im palästinensischen Bevölkerungsregister eingetragen sind, - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausVorläufiger Reisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausPersonalausweisneinVorläufiger PersonalausweisneinWeitere Anmerkungen-Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausReisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausPersonalausweisneinVorläufiger PersonalausweisneinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Ja – für Kinder unter 10 Jahren - bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes ReisedokumentNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)ja, nur mit FotoWeitere AnmerkungenMinderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführenStaatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und dem Westjordanland, sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete (Westjordanland und Gazastreifen) ggfs. zusätzlich Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
kommt auch in Israel vor, ist mit einer Prävalenz von weniger als 0,1 % der Bevölkerung aber weniger häufig. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, in den palästinensischen Gebieten dagegen deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 11.05.2012)
Letzte Änderung:
Kapitel: landesspezifische Sicherheitshinweise und Reisen im Land
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Zum SeitenanfangAktuelle Hinweise
Aufgrund der derzeit in einigen Landesteilen auftretenden Choleraepidemie wird auf die besondere Beachtung der Hygieneempfehlungen (siehe unten) bei Reisen im Land hingewiesen.
Zum SeitenanfangLandesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt fordert alle Deutschen in Tschad auf, besondere Vorsicht walten zu lassen.
Innenpolitische Lage
Nach der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Tschad und Sudan und der politischen Annäherung hat sich die Lage zwischen beiden Ländern entspannt. Der Abzug der internationalen Schutztruppe MINURCAT zu Ende 2010 hat bisher keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheitslage gehabt.
Allerdings kam es noch Anfang Mai 2009 im Osten des Tschad zu Kampfhandlungen zwischen tschadischen Rebelleneinheiten und Regierungstruppen. Die Rebellen wurden zurückgeschlagen und in den Sudan abgedrängt. Sie haben zwar seitdem die tschadische Grenze nicht mehr überschritten, tragen aber zur Steigerung des Banditentums und der allgemeinen Verunsicherung der Region bei.
Reisen im Land
Reisen im Land sind weiter mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährlich sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Hier können Ausländer gezielte Opfer von Entführungen zur Lösegelderpressung werden. Im Tibesti-Gebirge gibt es weiter ausgedehnte Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht landesweit ein hohes Risiko, auf Überlandfahrten Opfer von Gewaltkriminalität (insbesondere von sog. „coupeurs de routes“) zu werden. Nächtliche Überlandfahrten sollten unbedingt vermieden werden.
Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Die deutsche Botschaft N’Djamena nimmt - außer Nothilfe für Deutsche im Ausland - keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr. Sie erteilt auch keine Visa. Für beides ist die deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig. Schengenvisa können auch bei der franz. Botschaft in N`Djamena beantragt werden.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa, muss Visum enthaltenVorläufiger ReisepassJa, muss Visum enthaltenPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenDer Reisepass muss nach neuester Mitteilung der tschadischen Seite nicht mehr noch 6 Monate über geplanter Aufenthaltsdauer gültig sein, Reisedokument kann bis zum Ende seiner Gültigkeit visiert werden.Reisedokumente Kinder/Jugendliche KinderreisepassJa, muss Visum enthaltenReisepassJa, muss Visum enthaltenPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Nein, genügt nicht zur EinreiseNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Nein, genügt nicht zur EinreiseWeitere AnmerkungenDer Reisepass muss nach neuester Mitteilung der tschadischen Seite nicht mehr noch 6 Monate über geplanter Aufenthaltsdauer gültig sein, Reisedokument kann bis zum Ende seiner Gültigkeit visiert werden.Sonstige Hinweise
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Bei Einreise auf dem Landweg finden Grenzkontrollen an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss vor Einreise auf dem Landweg zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Sollten sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Einzelfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zur Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Reisende sollten für den Tschad unbedingt eine zuverlässige Rückholversicherung und einen Auslands-Krankenversicherungsschutz abschließen.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu der Tschad gehört, regelmäßig zu Meningokokken-Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird allen Reisenden empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Es kommt immer wieder zu Cholera-Erkrankungen, die auch größere Ausmaße annehmen können. Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Bei besonderer Exposition kann eine Impfung sinnvoll sein (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern). Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, im Tschad gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B.: http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Luxemburg: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 11.05.2012)
Letzte Änderung: Allgemeine Reiseinformationen und besondere strafrechtliche Bestimmungen
Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen und besondere strafrechtliche BestimmungenDas Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer streng. Wie in vielen europäischen Ländern so ist es auch in Luxemburg Pflicht, eine Warnweste mitzuführen und diese in bestimmten Situationen zu tragen.
Auf luxemburgischen Autobahnen gibt es ein Fahrverbot für LKWs in Richtung Frankreich, Belgien und Deutschland an den Feiertagen in diesen Ländern. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Einreisebestimmungen für deutsche StaatsangehörigeReisedokumente
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigVorläufiger ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigPersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigVorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig seinWeitere AnmerkungenLuxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigPersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigVorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig seinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Ja – bis zum 26.06.2012 bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
Nach dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes ReisedokumentNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültigWeitere AnmerkungenMinderjährige Personen, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführenEinreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden - für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) unter www.bmelv.de
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Medizinische HinweiseImpfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
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