Papua Neuguinea: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 03.02.2012)
Letzte Änderung:
Kapitel Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisen über Land - Straßen- und Schiffsverkehr
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Papua-Neuguinea ist sehr hoch. Besondere Vorsicht wird bei Aufenthalten in der Hauptstadt Port Moresby, in Lae, im Hochland, in Mount Hagen und auf der Insel Bougainville (siehe unten) empfohlen. Insbesondere im Hochland kann es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Clans kommen. Im Mai 2009 kam es in mehreren Städten zu Plünderungen asiatischer Geschäfte. Demonstrationen und Versammlungen sollten gemieden werden, da die Möglichkeit gewaltsamer Ausschreitungen besteht. Es muss damit gerechnet werden, dass in einer Notlage Hilfe durch Sicherheitskräfte nur eingeschränkt zur Verfügung steht.
Bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche, bei denen die Täter eine hohe Gewaltbereitschaft zeigen, sind häufig. Vor allem an Geldautomaten ist Umsicht geboten, wo selbst Ortskundige bereits beraubt und getötet wurden. Für alleinreisende Frauen besteht erhöhte Gefahr.
Auf Grund der Gefahr einer Ansteckung mit HIV/AIDS sollten Opfer von Gewaltverbrechen, insbesondere Vergewaltigung, unverzüglich einen Arzt aufsuchen - siehe auch Abschnitt "Medizinische Hinweise".
Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich außerhalb bewachter Anlagen (z.B. Hotels, Restaurants) nicht zu Fuß fortbewegen und auf Überlandfahrten verzichten. Die Fenster des Fahrzeuges sollten geschlossen und die Türen verriegelt sein. Nachdrücklich wird empfohlen, auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis zu verzichten und stattdessen auf die Transportmittel der Hotels beziehungsweise Reiseveranstalter zurückzugreifen.
Bougainville
In der autonomen Provinz Bougainville ist mit einer höheren Kriminalitätsrate als in anderen Landesteilen zu rechnen. Insbesondere betroffen ist der Süden der Insel, der von mehreren Rebellengruppen kontrolliert wird. Das Bergland in Zentralbougainville um die Panguna-Mine ist eine verbotene Zone. Es wird dringend davon abgeraten, dieses Gebiet ohne offizielle Genehmigung zu betreten. Reisende nach Bougainville müssen sich grundsätzlich vor Reiseantritt mit der Provinzverwaltung von Bougainville in Verbindung setzen (Telefon: +675 973 9798) und die Provinzverwaltung bei Ankunft nochmals kontaktieren.
Reisen über Land - Straßen- und Schiffsverkehr
Organisierte Gruppenreisen mit ortskundiger Begleitung sind gegenüber Einzelreisen in jedem Fall vorzuziehen. Bei Überlandfahrten muss mit einem schlechten Straßenzustand gerechnet werden. Stellen, an denen Hindernisse (z.B. Erdrutsch, beschädigte Brücke) zum Anhalten zwingen, bieten Wegelagerern eine ideale Gelegenheit zum Überfall.
Die Sicherheitsstandards auf Fähr- und Küstenschiffen entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Deutschland unterhält keine Botschaft in Papua-Neuguinea. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra / Australien.
Alle Deutschen, die nach Papua-Neuguinea reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Papua-Neuguinea leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die für Papua-Neuguinea zuständige Deutsche Botschaft in Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.
Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Für nach Papua-Neuguinea entsandte Mitarbeiter kirchlicher oder sonstiger Organisationen bietet es sich wegen der oft unzureichenden Internetverbindung in Papua-Neuguinea an, die Anmeldung von Deutschland aus vor der Ausreise durchzuführen. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben. Zur Registrierung: http://service.diplo.de/registrierungav
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australia
Tel.: 0061-2-6270 1911
Fax: 0061-2-6270 1951
E-Mail: info@canberra.diplo.de
Internet: www.canberra.diplo.de
In Notfällen kann auch der deutsche Honorarkonsul in Port Moresby / Papua-Neuguinea um Unterstützung gebeten werden.
Adresse:
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany
Herr Eberhard Pfeiffer
Angu Drive
P.O. Box 4278
Port Moresby, Boroko/NCD
Papua New Guinea
Tel.: 00675-325 7558 oder 325 2808
Fax: 00675-325 7879
E-Mail: sogeripa@online.net.pg
Papua-Neuguinea verfügt über keine Botschaft in Deutschland. Die papua-neuguineische Botschaft in Brüssel ist auch für Deutschland zuständig.
Adresse:
Botschaft des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea
430, Avenue de Tervuren
1150 Bruxelles
Belgien
Tel.: 0032-2-77 90 609
Fax: 0032-2-77 27 088
E-Mail: kundu.brussels@skynet.be
Anfragen können ferner an den papua-neuguineischen Honorarkonsul in Deutschland gerichtet werden:
Adresse:
Honorarkonsul des Unabhängigen Staates Papua-Neuguinea
Herr Horst Joachim Hörtelmann
Mattentwiete 5
20457 Hamburg
Tel.: 040 - 30 38 02 43
Fax: 040 - 30 38 02 45
E-Mail: hoertelmann@t-online.de
Das Klima Papua-Neuguineas weist aufgrund der extrem unterschiedlichen naturräumlichen Gegebenheiten große Unterschiede auf. Weite Teile des Landes sind kaum erschlossen und daher für Reisende fast unzugänglich. Die bestehende Infrastruktur befindet sich häufig in schlechtem Zustand (siehe auch „Landesspezifische Sicherheitshinweise“ und „Medizinische Hinweise“).
Landeswährung in Papua-Neuguinea ist der Kina (PGK). 100 PGK entspricht etwa 29,13 Euro.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJaVorläufiger Reisepass PersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere Anmerkungen Reisedokumente Kinder/Jugendliche KinderreisepassJaReisepassJaPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)JaWeitere AnmerkungenEinreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise als Touristen am Flughafen von Port Moresby ein Touristenvisum mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen erhalten. Für einen anderen als touristischen Aufenthalt ist die vorherige Einholung eines Visums bei der Botschaft Papua-Neuguineas unerlässlich. Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis muss ein Gesundheitszeugnis mit negativem HIV-Antikörperbefund vorgelegt werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet verlangt.
Da sich die Visabestimmungen bisweilen ändern, wird empfohlen, sich mit der Papua-Neuguineischen Botschaft in Brüssel in Verbindung zu setzen, die auch für Visaangelegenheiten deutscher Staatsbürger zuständig ist (Kontaktinformationen siehe oben).
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Die Zollvorschriften beinhalten eine Begrenzung für Alkohol und Tabakwaren, die der deutschen vergleichbar ist. Die Quarantänebestimmungen verbieten die Einfuhr von Lebensmitteln aller Art, wovon Konserven nicht betroffen sind.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Dies gilt auch für Ehebruch bzw. sexuellen Verkehr mit einer verheirateten Person. Für Mord, Piraterie und Landesverrat ist im Strafgesetz die Todesstrafe noch vorgesehen; sie wurde seit 1950 jedoch weder verhängt noch vollstreckt.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung liegt weit unter europäischem Niveau mit häufig mangelhafter Ausstattung und Hygiene. Oft fehlen gut ausgebildete Englisch sprechende Ärzte. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Es wird empfohlen, sich vor einer Reise nach Papua-Neuguinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle bzw. einen Tropen- oder Reisemediziner beraten zu lassen, siehe auch www.dtg.org
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Impfschutz
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, (Keuchhusten), Poliomyelitis sowie Hepatitis A und B, bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten auch gegen Japanische Enzephalitis und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue-Fieber
Denguefieber kommt in Papua-Neuguinea gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedesmücke übertragen und lässt sich aufgrund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Malaria
Die Übertragung von Malaria erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Mücken. Das Risiko besteht ganzjährig, besonders in der Regenzeit (Februar/März und Oktober/November). Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten (unterhalb 1.800m) und in Ost-Sepik im Norden. Im Stadtgebiet von Port Moresby in der Trockenzeit ist das Malariarisiko gering.
Besonders bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und ggf. Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Die vivax Malaria (ca. 40 % der Fälle) kann mit dieser Prophylaxe allerdings nicht verhindert werden, lediglich die gefährliche falciparum Malaria, die unbehandelt bei nicht-immunen Europäern häufig zum Tod führen kann. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
In der Morobe-Provinz ist es zu mehreren Fällen von Durchfallerkrankungen, u.a. Cholera, gekommen. Besonders betroffen ist die Provinzhauptstadt Lae; es werden auch Cholerafälle aus Port Moresby gemeldet. Reisenden in die betroffenen Gebiete wird geraten, strikt auf Hygiene zu achten, insbesondere auf häufiges und sorgfältiges Händewaschen. Gechlortes, abgekochtes oder industriell abgefülltes Wasser ist in jedem Fall vorzuziehen; es wird geraten, im Zweifel auf Eiswürfel und frisches Gemüse zu verzichten.
Grundregeln
Es wird empfohlen:
- ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs zu trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser,
- im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser zu benutzen,
- unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser zu benutzen,
- Nahrungsmittel zu kochen, zu schälen oder desinfizieren,
- Fliegen von der Verpflegung fernzuhalten,
- sich oft mit Seife die Hände zu waschen; immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen,
- Händedesinfektion, wo angebracht, durchzuführen und Einmalhandtücher zu verwenden.
HIV/AIDS
Nach aktuellen Schätzungen sind, mit steigender Tendenz, 1-3% der Bevölkerung von HIV/AIDS betroffen. HIV/AIDS stellen eine große Gefahr für alle dar, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Benutzung von Kondomen wird in jedem Fall, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Schlangen
Schlangenbisse kommen besonders in ländlichen Gebieten häufig vor. Sie können, wenn Gegenmittel nicht verfügbar sind, tödlich verlaufen.
Krankenhäuser
Bei akuten Erkrankungen/ Unfällen können in Port Moresby, unter Berücksichtigung der oben geschilderten Ausgangslage, folgende Krankenhäuser aufgesucht werden:
- Port Moresby General Hospital, Vavai Avenue & Mavaru Street, Boroko, Tel. +675-325 6633
- Pacific International Hospital, nahe 4 Mile Bus Stop, Boroko , Tel. +675-323 4400
- Paradise Private Hospital, Taurama Road (gegenüber General Hospital), Tel. +675-325 6022
- St. Mary's Medical Centre, Sir Hubert Murray Highway, Tel. +675-323 2266
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 03.02.2012)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise
Aktuelle HinweiseNachden Ausschreitungen nach einem Fußballspiel in Port Said am 1. Februar 2012 mit Toten und Verletzten ist in Kairo und anderen Großstädten mit weiteren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften zu rechnen.
Für Aufenthalte in Kairo und den urbanen Zentren wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Insbesondere das Stadtzentrum von Kairo mit dem Bereich um den Tahrirplatz und das Fernsehgebäude (Maspero) sollte derzeit weiträumig gemieden werden.
Im Übrigen sollten Reisen nach Ägypten bis auf weiteres auf die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten.
Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf dem Sinai und im ägyptisch-israelischen sowie im ägyptisch-libyschen Grenzgebiet ist besondere Vorsicht geboten. Es besteht die Gefahr von Entführungen.
Am 3. Februar 2012 wurden nach Agenturmeldungen Touristen in der Nähe des Klosters St. Katharina auf dem Sinai von Bewaffneten entführt.
Die Überlandstraßen auf dem West-Sinai zwischen Sharm-El-Sheikh und Alexandria / Kairo wurden in den vergangenen Wochen wiederholt durch Beduinen blockiert. Bei Nilkreuzfahrten kam es teilweise zu Problemen wegen Streiks der Schleusenarbeiter.
Im Zusammenhang mit den seit 28. November 2011 laufenden und in verschiedenen Etappen bis Ende Februar 2012 andauernden Wahlen zum Parlament und zum Shura-Rat wird insbesondere auch zu besonderer Vorsicht im räumlichen Umfeld von Wahllokalen gemahnt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Anhängern rivalisierender Parteien kommt.
Bei einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Wechselstube in Sharm El Sheikh wurden am 28. Januar 2012 ein Franzose getötet und ein Deutscher verletzt. Vor dem Hintergrund der prekärer werdenden wirtschaftlichen und sozialen Situation ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten. Touristen sollten nach Möglichkeit Geldgeschäfte in den bewachten Bereichen der Hotels oder in Räumen von Banken abwickeln.
Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort:
Zum SeitenanfangLandesspezifische Sicherheitshinweise
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Anschlags- und Entführungsrisiken u.a für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können nicht ausgeschlossen werden.
Reisen über Land / Sinai
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes zum Gaza-Streifen wird daher dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt. Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird. Es ist weiterhin damit zu rechnen, dass es bei Ein- und Ausreisen wg. Hindernissen auf palästinensischer und/oder ägyptischer Seite zu langen Wartezeiten kommen kann. Von palästinensischer Seite ist es in den letzten Wochen bereits zu mehrtägigen Schließungen des Grenzüberganges gekommen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.
Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausVorläufiger ReisepassJa: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausPersonalausweisJa: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werdenVorläufiger PersonalausweisneinWeitere AnmerkungenneinReisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassJa (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausReisepassJa : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausPersonalausweisJa: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werdenVorläufiger PersonalausweisneinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinausWeitere AnmerkungenBesondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Militärfahrzeugen und Militärpersonal ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet. Bei Verstoß droht Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Meningokokkenmenigitis (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Wegen der relativ hohen Zahl menschlicher Fälle von Vogelgrippe (H5N1) ist zudem eine Grippeschutzimpfung auch unabhängig von den RKI-Empfehlungen aus epidemiologischen Gründen für alle Reisenden zu erwägen!
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malariarisiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Fayoum nicht notwendig.
Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (helle, körperbedeckende Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Hepatitis C
die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben!
Durchfallerkrankungen
Sehr häufig in Ägypten! Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene ließen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden.
Bitte lesen sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt unter folgendem link:
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Die GKV deckt keine Behandlung in Ägypten ab!
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Costa Rica: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 03.02.2012)
Letzte Änderung: Aktueller Hinweis
Aktueller HinweisAm Vulkan Turrialba kommt es seit dem 12.01.2012 zu erhöhter vulkanischer Aktivität. Der Vulkan stößt Aschewolken aus. Die nationale Notfallkommission hat den für mehrere an den Vulkan angrenzende Kantone festgelegten gelben Alarm am 17.01.2012 wieder aufgehoben. Der Nationalpark bleibt jedoch bis auf Weiteres geschlossen. Aktuelle Hinweise finden Sie unter www.cne.go.cr
Zum SeitenanfangLandesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In Costa Rica werden Touristen, insbesondere in den Touristenzentren und auf den Touristenrouten, in der letzten Zeit vermehrt Opfer von Diebstählen und teilweise bewaffneten Überfällen, bei denen es regelmäßig auch zur Anwendung von Gewalt kommt. Besondere Vorsicht wird insbesondere an der Brücke über den Rio Tárcoles, in San José (dort insbesondere in der Umgebung der Busbahnhöfe), in der Gegend von Limón (Cahuita, Puerto Viejo), zwischen Jacó und Quepos, den Stränden im Nordwesten und auf den Zufahrtsstraßen zum Flughafen empfohlen.
Wertsachen sollten nur im unbedingt erforderlichen Umfang mitgeführt und auf Schmuck ganz verzichtet werden, ebenso auf sichtbar getragene Gürteltaschen. Gepäck sollte man nie – auch nicht in abgeschlossenen Fahrzeugen - unbeaufsichtigt lassen und Fahrzeuge nur auf gut eingezäunten und bewachten Parkplätzen abstellen. Busreisende sollten berücksichtigen, dass von Transportunternehmen Schadenersatz für abhanden gekommenes/gestohlenes Reisegepäck in der Regel nicht zu erhalten ist; Gepäck sollte daher nach Möglichkeit im Personenteil des Busses transportiert und nicht aus den Augen gelassen werden. Die häufigste Art des Diebstahls ist die Entwendung der Tagesrucksäcke, die viele Touristen bei Busfahrten in der Gepäckablage verstauen. Pässe, Kreditkarten und alle anderen wichtigen Dokumente sollten unbedingt am Körper getragen werden und Taschen bei Busfahrten im Fußraum verstaut werden. Besondere Risiken bestehen bei Nachtfahrten und Unternehmungen in der Dunkelheit.
Besonders verbreitet sind derzeit Einbruchdiebstähle - insbesondere bei Mietwagen - im ganzen Land und selbst auf belebten Parkplätzen. Diebe schrecken auch bei Tageslicht und bei nur geringer Entfernung vom Fahrer nicht davor zurück, in Sekundenschnelle Autos – insbesondere Mietwagen – aufzubrechen und Gepäckstücke zu entwenden. Eine bekannte Diebstahlmethode ist es, Mietwagentouristen, die wegen eines „arrangierten“ platten Reifens anhalten müssen, Hilfe beim Reifenwechsel anzubieten und in einem unbeobachteten Moment Gepäck zu entwenden. Zudem häufen sich Fälle, in denen Autofahrer unter vorgehaltener Waffe zur Herausgabe des Fahrzeugs gezwungen werden. Auch kommt es immer wieder vor, dass Diebe an Ampeln oder in dichtem Verkehr Autoscheiben einschlagen, um das auf dem Beifahrer- oder Rücksitz befindliche Gepäck zu entwenden.
Trickdiebstähle (z.B. das Betäuben der Opfer durch mit Äther versetzten Parfumproben, die in Einkaufszentren und auf Parkplätzen angeboten werden) kommen ebenso wie Entführungen immer häufiger vor, wobei Touristen bei Entführungen in der Regel nicht die Zielgruppe sind.
Es wird dringend davon abgeraten, sich bei bewaffneten Überfällen zur Wehr zu setzen, da sich die Täter dann nicht scheuen, von der Waffe Gebrauch zu machen.
Seit Anfang 2007 gibt es in Costa Rica eine Touristenpolizei, die v.a. in den großen Touristenzentren wie Jacó, Tamarindo oder San José Zentrum im Einsatz ist. Sie ist jederzeit über die kostenlose Rufnummer 911 (auch englischsprachig) erreichbar und steht in Not geratenen Touristen zur Verfügung. Auch das hiesige Tourismusinstitut (ICT) bietet Touristen bei Fragen oder Problemen über die kostenlose Rufnummer 800-8868-7476 oder 800-8887-4766 Unterstützung an.
Naturkatastrophen
Costa Rica liegt in der hurrikangefährdeten Zone. Während der Hurrikansaison (ca. Juni bis November) kommt es immer wieder zu starken Überschwemmungen. Es ist daher ratsam, sich in den internationalen wie auch lokalen Medien über die Wetterlage zu informieren.
Starke Regenfälle können gefährliche Flutwellen in Flüssen und Bächen sowohl in den Bergen als auch an der Küste verursachen. Es ist daher besondere Vorsicht beim Baden an Wasserfällen und in Flüssen (auch wegen Krokodilen), Wanderungen in Flusstälern und Aktivitäten wie Rafting geboten. Im Zweifel sollte davon abgesehen werden. Während der Regenzeit kommt es immer wieder zu Erdrutschen, die Straßen vorübergehend unpassierbar machen können.
Es besteht die Gefahr von Erdbeben und Vulkanausbrüchen. Die Nationale Katastrophenschutz-Kommission (Comisión Nacional de Emergencias) informiert auf ihrer Website unter http://www.cne.go.cr über evtl. Katastrophengebiete.
Aktuelle Informationen über die Straßenverhältnisse können Sie telefonisch unter 800-87267486 (von Costa Rica aus) erfragen (Spanischkenntnisse erforderlich).
Zum SeitenanfangAllgemeine Reiseinformationen
Sprachen
Grundkenntnisse im Spanischen sind in Costa Rica empfehlenswert bzw. für Individualreisende notwendig. Touristische Dienstleistungen werden in der Regel aber auch in englischer Sprache angeboten. Vereinzelt gibt es Veranstalter mit deutschsprachigen Reiseleitern.
Geld / Kreditkarten
Euro kann man mittlerweile in allen größeren Städten Costa Ricas in Landeswährung (Colón) umtauschen (z.B. Filialen der Banco Nacional de Costa Rica). Es empfiehlt sich zudem die Mitnahme von US-Dollar in bar bzw. die Verwendung von Kreditkarten. In einigen Gegenden werden nur Kreditkarten von VISA akzeptiert. Gelegentlich kommt es zu Störungen bei der Liquiditätsabfrage von Kreditkarten. Man sollte aus diesem Grund ausreichend Geldmittel in Form von US-Dollar mitführen. Um im Verlustfall schnell handeln zu können, sollte man sich die Nummern der Kreditkarten sowie die jeweiligen Telefonnummern der Ausgabeorganisationen separat notieren.
Gelegentlich ist es erforderlich, sich mit dem Originalpass auszuweisen, z.B. bei Zahlungen mit Kreditkarte oder bei Überweisungen (Western Union).
An denjenigen Geldautomaten in San José, die an das Cirrus- und Maestro-Netzwerk angeschlossen sind, kann man auch Beträge in US-Dollar oder der Landeswährung Colones mit EC-Karte und Geheimnummer abheben. Überweisungen von Bank zu Bank können mehrere Wochen dauern, nehmen aber üblicherweise ca. fünf Arbeitstage in Anspruch. Für eine Überweisung muss der Empfänger ein Konto bei einer Bank in Costa Rica haben. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money Transfer“ über die Reise-BANK AG oder die Post in Deutschland möglich [Service-Nr. in Deutschland: 0180-522 58 22; Fax Info Service: (0190) 58 52 52]. Geldtransfer mit „Moneygramm“ über American Express ist ebenfalls möglich.
Mietwagen
Mietfahrzeuge befinden sich zum Teil in einem bedenklichen technischen Zustand. Bei der Übernahme sollten die Funktionsfähigkeit und der äußere Zustand des Fahrzeugs gründlich geprüft und in einem Protokoll festgehalten werden.
Die meisten Mietwagenfirmen bieten die Möglichkeit an, einen Transfer vom Flughafen zum Hotel zu buchen. Der Mietwagen wird dann am nächsten Morgen zum Hotel gebracht, so dass dem Kunden nach langem Flug die Hotelsuche im undurchsichtigen Straßengewirr von San José erspart bleibt.
Straßenverkehr
Die Straßen befinden sich oft in einem sehr schlechten Zustand; dies führt auch wegen der häufigen Nichtbeachtung von Verkehrsregeln zu zahlreichen Verkehrsunfällen. Defensives Fahren wird dringend angeraten. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In jedem Fall sollte man das Eintreffen eines Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft INS abwarten. Die nationale Notrufnummer ist die 911. Bei einem Unfall muss damit gerechnet werden, dass das Mietwagenunternehmen - unabhängig von der Schuldfrage – die Kaution einbehält (bis zu ca. 2.000,-- USD).
Am 1. Januar 2009 sind die Strafen für verkehrswidriges Verhalten extrem verschärft worden. So droht bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Gefängnisstrafe, die, sollte es dabei zu einem Unfall mit Todesfolgen kommen, bis zu 15 Jahren betragen kann.
Auch wenn die Entfernungen in Costa Rica oft kurz erscheinen, nehmen Überlandreisen oft viel Zeit in Anspruch. Weitere Informationen zum Zustand der Landstraßen finden Sie im Abschnitt Naturkatastrophen.
Sonstige Hinweise
Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer geboten. Starke Strömungen und plötzlicher, starker Wellengang können leicht auch gute Schwimmer in Gefahr bringen und führen jährlich zum Tod von Touristen. Einheimische sollten befragt und ihre Hinweise unbedingt beachtet werden. Es ist zu bedenken, dass die Sicherheitsvorkehrungen sehr häufig nicht den europäischen Sicherheitsvorstellungen entsprechen (keine Gefahrenhinweise, kaum Rettungsschwimmer, keine Rettungsboote)
Abenteuer-Tourismus (Wildwasser-Rafting, Canopy usw.) erfreut sich in Costa Rica immer größerer Beliebtheit. Da es hierbei immer wieder zu Unfällen kommt, ist es ratsam, Abenteuer-Touren nur bei etablierten Tourismusunternehmen zu buchen. Die costaricanischen Behörden regulieren und überwachen die Sicherheitsbestimmungen der Abenteuer-Tourismusunternehmen, so dass registrierte Unternehmen mit entsprechender Genehmigung die vorgegebenen Sicherheitsstandards erfüllen müssen und über eine entsprechende Versicherung verfügen.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen
Visum
Deutsche können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen mit einem Reisepass visafrei einreisen. In Einzelfällen wird eine Aufenthaltsgenehmigung nur für 30 oder 60 Tage erteilt (Entscheidung des Beamten bei der Einreise). Sollte ein längerer Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) geplant sein, so muss dafür eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Detaillierte Informationen diesbezüglich können bei der Botschaft von Costa Rica, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin www.botschaft-costarica.de eingeholt werden. Die costaricanische Einwanderungsbehörde informiert über Einwanderungsvoraussetzungen auf ihrer Website unter www.migracion.go.cr
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJaVorläufiger ReisepassJa (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)PersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere AnmerkungenAlle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Reisende müssen ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll (z.B. durch Vorlage von Kreditkarten, Traveller Cheques, etc.).Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassJa, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)ReisepassJaPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinBereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)NeinNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, nur mit Lichtbild (bei Transitreise über die USA besteht Visapflicht!)Weitere AnmerkungenBei der Ausreise von Minderjährigen, die auch costaricanische Staatsangehörige sind oder die in der Vergangenheit mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica gelebt haben, auch wenn dieser Aufenthaltsstatus bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer 3. Person ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden ein sog. "Permiso de Salida", das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costaricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica nicht gestattet. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden.
Sonstige Minderjährige können grundsätzlich allein einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Eine Ausreiseerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von den Eltern begleitet werden. Ausnahmen bestehen für Kinder, die auch die costaricanische Staatsangehörigkeit haben oder in der Vergangenheit in Costa Rica gelebt haben. Hier sollte vor der Einreise Kontakt mit der costaricanischen Botschaft in Berlin aufgenommen werden.
Alle Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und mindestens 180 Tage über den Zeitpunkt der Einreise hinaus gültig sein. Reisende müssen außerdem ein Rückflugticket vorlegen und nachweisen, wie der Aufenthalt finanziert werden soll.
Reisen über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA
An den costaricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z.B. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zu Ausnahmen (z.B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie. Zusätzliche Zeit sollte aufgrund der erweiterten Sicherheitsvorkehrungen einkalkuliert werden.
Ferner sollten Sie beachten, dass im Falle des Passverlusts (z.B. durch Diebstahl) von der Botschaft kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA, so dass vor Rückreise nach Deutschland über die USA noch ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden muss. Die Visabeantragung kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, so dass unter Umständen der Rückflug nach Deutschland umgebucht werden muss.
Gebühren bei Ausreise
Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 USD sowie ggfs. eine Sicherheitsgebühr von z.Zt. 6,00 USD pro Person erhoben wird. Beide Gebühren können auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 USD und 67,00 USD.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Auskünfte sind daher grundsätzlich bei der costaricanischen Botschaft in Berlin einzuholen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen.
Da sich die Zollbestimmungen häufig ändern und nur costaricanische Behörden verbindliche Auskünfte über costaricanische Vorschriften erteilen können, wird empfohlen, aktuelle Auskünfte bei der
Botschaft von Costa Rica
Dessauer Straße 28/29
10963 Berlin
www.botschaft-costarica.de
einzuholen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz und -handel sind in Costa Rica strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden verfolgt. Bei Festnahme ist mit einer Verurteilung zu einer drastischen Haftstrafe zu rechnen.
Ein besonderes Augenmerk richten die costaricanischen Strafverfolgungsbehörden auch auf Fälle von Kindesmissbrauch. Hier drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – siehe auch www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich der Anopheles-Mücken im ganzen Land im ganzen Jahr. San José und Gebiete >1800m gelten als malariafrei. Insgesamt sind die Fallzahlen seit 2005 deutlich rückläufig, siehe auch www.paho.org
Die durch pl. falciparum verursachten und potentiell tödlichen Fälle treten im Land nur vereinzelt auf.
Eine medikamentöse Dauerprophylaxe wird gegenwärtig nicht empfohlen - zu aktuellen Empfehlungen siehe auch www.dtg.org
Eine Abweichung von dieser Empfehlung kann im Einzelfall im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs mit einem Reise- bzw. Tropenmediziner erörtert werden.
Aktuell -Dengue
Die bisherige Aktivität für 2010 hat im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zugenommen - vgl. www.paho.org
Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung bzw. Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien (s.u.).
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen bei Reisenden sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder Schälen. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
Leishmaniose
Leishmaniose kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s.u.).
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.
HIV
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Persönlicher Mückenschutz
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel, sog. Repellents auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Medizinische Versorgung
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Eine Liste von deutsch- oder englischsprachigen Ärzten finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft San José unter www.san-jose.diplo.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Emanuel Raab: Im Zauberwald der Fotografie
Markt in Lissabon: Das Ritual des Fischkaufs
Autor Helge Timmerberg: Reisen lüftet jeden Schleier
Wussten Sie, dass...: Shanghai, Zuflucht der Juden
Ansichtskarten: Analoge Postkarten, digital verschickt
USA: Einreise verweigert – wegen Witzen auf Twitter
Snowboarden: Vaters neues Gespür für Schnee
Berlin-Fotografie: Die Hauptstadt als Dorf
Reise-Quiz: Erkennen Sie diese Welterbestätten?
Hoteltest: Voll auf die Zwölf
Flugreisen: 22.000 Passagiere von Spanair-Pleite betroffen
Insel in Jemen: Refugium der Drachenbäume
David Hockney: Baumstümpfe als Shooting-Stars
Ursula Schulz-Dornburg: Bushaltestellen in eine andere Welt
Pirouetten Paradies
Familienzuwachs
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Stand 04.02.2012
(Unverändert gültig seit: 02.02.2012)
Letzte Änderung: Aktueller Hinweis
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Zum SeitenanfangAktueller Hinweis
Am 02.02.2012 kam es im Stadtgebiet Bamako und in Kati zu gewaltsamen Ausschreitungen. Es wird daher dringend empfohlen, die aktuelle Presseberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und bei eventuell geplanten Reisen nach Bamako die Botschaft zu kontaktieren. Größere Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Vor Reisen in die nördlichen und nordöstlichen Gebiete Malis wird ausdrücklich gewarnt. Die o.g. Gebiete umfassen die gesamten Verwaltungsregionen Timbuktu (einschließlich der Stadt Timbuktu und der Gebiete südlich des Niger-Flusses), Gao und Kidal sowie in den angrenzenden Provinzen alle Gebiete nördlich des 15. Breitengrads (Linie auf der Höhe der Städte Kayes und Mopti), sowie bis auf weiteres die gesamte Verwaltungsregion Mopti einschließlich Djenné und Dogonplateau.
In der Region Algerien-Niger-Mali-Mauretanien hat AQM bereits mehrere Entführungen von u.a. Touristen, Geschäftsleuten, Diplomaten und Mitarbeitern von Hilfsorganisationen ausgeführt. Die Geiseln wurden in die nordmalische Wüste verschleppt und dort zum Teil über Monate festgehalten. Einige Geiseln wurden freigelassen, andere von ihren Entführern getötet.
Am 25.11.2011 wurden in Timbuktu bei einem Überfall auf eine Gruppe westlicher Ausländer ein Deutscher getötet und drei weitere Ausländer entführt.
Am 24.11.2011 wurden zwei französische Techniker in Hombori in der Region Mopti, weit südlich des Nigerbogens entführt.
Vier der im September 2010 in der nordnigrischen Stadt Arlit entführten sieben Personen befinden sich sehr wahrscheinlich weiterhin im Norden Malis in Geiselhaft.
Aktuelle Hinweise bestätigen, dass Anschläge und Entführungen westlicher Staatsangehöriger nicht auszuschließen sind.
Nach der Revolution in Libyen sind zahlreiche Waffen in Nachbarländer geschmuggelt worden. Die Grenzen Libyens zu den Nachbarländern sind nur schwer zu überwachen. Es ist daher zu befürchten, dass Waffen und Sprengstoffe auch nach Mali gelangt sind und, verbunden mit einer großen Zahl von arbeitslosen Rückkehrern, ein Gefahrenpotential darstellt.
Die Gefahr krimineller und terroristischer Übergriffe ist besonders groß nördlich und nordöstlich der Stadt Timbuktu und den angrenzenden Gebieten in Richtung der Grenzen zu Niger, Algerien sowie Mauretanien.
Am 24.Juni 2011 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Militäraktion mauretanischer und malischer Sicherheitskräfte im "Wald von Ouagadou" auf malischen Territorium getötet worden; am 16.Juli 2011 wurde ein Zusammenstoss von AQiM und malischem Militär bei Goundam in der Region Timbuktu knapp vermieden.. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.
Der Anschlagsversuch auf die französische Botschaft in der Hauptstadt Bamako am 5. Januar 2011, bei dem glücklicherweise nur Sachschaden entstanden ist, hat gezeigt, dass Anschläge auf westliche Einrichtungen auch in anderen Landesteilen Malis nicht ausgeschlossen werden können.
Reisen über Land
Aufgrund der Instabilität in der benachbarten Côte d’Ivoire ist bei Reisen in der Region Sikasso – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit – besondere Vorsicht geboten.
Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht generell eine höhere Unfallgefahr als in Europa, wobei diese nach Einbruch der Dunkelheit extrem ansteigt. Von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wird wegen des sehr hohen Unfallrisikos plus der Gefahr von Überfällen dringend abgeraten.
Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Mitternacht ein Auto oder ein Taxi benutzt werden. Unbeleuchtete Straßen sollten gemieden werden.
Die Weiterreise von Mali auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich sein. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.
Zum SeitenanfangEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mali ein gültiges Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Hierzu wird unter anderem ein bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / BedingungenReisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültigVorläufiger ReisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültigPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinWeitere Anmerkungen -Reisedokumente Kinder/JugendlicheKinderreisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültigReisepassJa, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültigPersonalausweisNeinVorläufiger PersonalausweisNeinbereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)Ja, bis zum 16. Lebensjahr, wird auch ohne Lichtbild anerkanntNoch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, mit Lichtbild, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültigEinreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Zum SeitenanfangBesondere Zollvorschriften
Reisende mit eigenem Kfz benötigen ein sog. „Carnet de passage“. Nähere Einzelheiten können bei den Automobilclubs erfragt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Zum SeitenanfangBesondere strafrechtliche Vorschriften
Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden.
Die Zustände bei der malischen polizeilichen Verwahrung sowie in den Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Es besteht die Verpflichtung, ständig Ausweispapiere mit sich zu führen. Insbesondere bei nächtlichen Straßenkontrollen ist mit einer Verhaftung zu rechnen, sofern kein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt wird.
Zum SeitenanfangMedizinische Hinweise
Impfschutz:
Mali ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr (siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html)
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) und JE (je nach Region!) empfohlen.
Gelbfieber:
In den vergangenen Jahren wurden nur in den Regionen Kayes und Kita Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt.
Malaria:
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Mali. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko. Nördlich des 16. Breitengrades tritt Malaria nur episodisch auf, südlich der Linie Gao - Timbuktu saisonal gehäuft mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) wird empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
2005 waren in Mali knapp 2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 31 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten:
Meningokokken-Krankheit:
Mali wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (bakterielle Meningitis) heimgesucht mit bis zu 1500 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison deshalb auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung des Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden. Derzeit wird in den Sahelländern Mali und Burkina Faso eine von der WHO länderweit angelegte Impfkampagne mit einem neuen wirksameren Impfstoff durchgeführt.
Dengue-Fieber:
kommt selten vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. Todesfolge auf. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmassnahmen (s.o.).
Schistosomiasis (Bilharziose):
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Fluss Niger, Nebenflüsse, Staudamm Selengué). Baden im offenen Süßwasser ist daher grundsätzlich nicht empfohlen.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Bamako in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Bamako haben ein ausreichendes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Touristen, die nach Mali kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Mali durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen (z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
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